Ungerechte Noten
Klappe halten bei ungerechten Noten? Das muss nicht sein! | Foto: Thinkstock/lolostock
Schulnoten auf einen Blick
- Noten setzen sich aus den schriftlichen und mündlichen Leistungen, den Hausaufgaben, dem Sozialverhalten, Ordnung und Fleiß sowie nicht erbrachten Leistungen als negativem Faktor zusammen
- Fühlst du dich ungerecht benotet, suche das Gespräch mit dem Lehrer
- Nur zur Not sollte der Rechtsweg gewählt werden
Lehrer bewerten Leistungen unterschiedlich
Deine Sitznachbarin bekommt eine Zwei und du nur eine Drei minus. Dabei bist du dir ganz sicher, dich viel öfter gemeldet zu haben. Was tun? "Zunächst sollte der Schüler selbst mit dem Lehrer über die Bewertungskriterien sprechen und versuchen, eine Einigung zu finden", empfiehlt Tobias Funk von der Kultusministerkonferenz.
Jeder Lehrer bewertet unterschiedlich und lässt auch leistungsunabhängige Faktoren wie das Sozialverhalten oder den Sprachstil einfließen. Das heißt, wenn du öfter den Unterricht gestört hast, kann deine Note schlechter ausfallen. Häufig spielt auch die persönliche Sympathie bei der Benotung eine Rolle, obwohl das eigentlich nicht der Fall sein dürfte
So gehst du bei einer schlechten Note vor
Zuallererst solltest du das Gespräch mit dem entsprechenden Fachlehrer suchen, um die Gründe für die schlechte Beurteilung zu erfahren. Wenn das nichts bringt, kannst du dich an deinen Klassen- oder den Vertrauenslehrer wenden. Unter Kollegen lässt sich manches besser klären, als von Schüler zu Lehrer. Falls dieses Gespräch nichts bringt, können deine Eltern einschreiten. Lehrer müssen die Benotung begründen können. Erscheint die Note trotz aller Erklärungen als ungerecht, kann der Fachbereichsleiter angesprochen werden.
Obwohl die Kriterien bei Klassenarbeiten und Tests klar definiert sind und du dich objektiv mit deinen Mitschülern vergleichen kannst, gibt es auch hier manchmal Klärungsbedarf. Kompliziert wird es bei der Beurteilung von Aufsätzen oder bei Interpretationen: Hier gibt es viel Spielraum bei der Bewertung. Nach dem Fachleiter sind der Schulleiter und in der nächsten Stufe das Schulamt für deine Beschwerde zuständig.
Letzter Schritt: Der Rechtsweg
"Einen Rechtsanspruch auf Änderung einer einzelnen Note oder auf Wiederholung einer Arbeit haben Eltern in der Regel nicht", sagt Ursula Walther, stellvertretende Vorsitzende des Bundeselternrates. Eine Ausnahme gibt es, wenn die Zensur Einfluss auf die Zeugnisnote und damit auf deine Versetzung hat.
Es gibt zwei Wege, um Noten anzufechten. Zum einen ist das die formlose Beschwerde, zum anderen der formelle Widerspruch. Eine Beschwerde kannst du gegen Einzelnoten oder das Halbjahreszeugnis einlegen. Den formellen Widerspruch können deine Eltern oder volljährige Schülern innerhalb eines Monats einlegen. Allerdings muss es sich um Noten für Zeugnisse handeln, die über die Versetzung oder den weiteren Bildungsweg entscheiden.
Wenn sich daraus ein Gerichtsverfahren entwickeln sollte, wird dieses vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Ein Anwaltszwang herrscht dort zwar nicht, dennoch sollten deine Eltern einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Verwaltungsverfahren hinzuziehen.
So haben Gerichte bislang entschieden
In der Vergangenheit haben die Gerichte unter anderem folgenden Widersprüchen stattgegeben:
- Eine Klassenarbeit durfte nicht gewertet werden, weil schon drei andere Arbeiten in derselben Woche geschrieben wurden.
- Eine Note war nicht zulässig, weil die Arbeitsmappe, die in die Zeugnisnote miteinfließen sollte, doch nicht mitbewertet wurde.
- Eine Abschlussarbeit musste wiederholt werden, weil es in dem Raum während der Prüfung über 30 Grad warm war.
Der Rechtsweg sollte aber nur das wirklich letzte Mittel sein, wenn du dich ungerecht benotet fühlst. Schließlich musst du auch weiterhin mit deinem Lehrer auskommen können.
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