Schule schwänzen
Verstecken hilft nichts: Für Schulschwänzer gibt's Strafen | Foto: Thinkstock/razyph
Schule schwänzen auf einen Blick
- Solange du minderjährig bist und noch nicht neun Jahre lang die Schule besucht hast, gilt die gesetzliche Schulpflicht
- Blaumachen wird je nach Häufigkeit und Länge unterschiedlich hart bestraft
- Nachsitzen, ein Schulverweis oder ein Bußgeld sind möglich
- Selbst volljährige Schüler können von der Schule verwiesen werden
Bereits einmaliges Schwänzen hat Folgen
Die Strafen für das Blaumachen des Unterrichtes hängen davon ab, wie lange und oft du gefehlt hast sowie in welchem Bundesland du wohnst. Wenn du nur mal eine einzelne Schulstunde geschwänzt hast, wird das noch keine schlimmen Folgen haben. In jedem Fall musst du damit rechnen, dass die Schule deine Eltern informiert und nachfragt, aus welchen Gründen du gefehlt hast. Schließlich kann es immer noch sein, dass du nur vergessen hast, eine Entschuldigung abzugeben. Sollte sich dann jedoch herausstellen, dass kein relevanter Grund vorliegt, kann die Schule von dir verlangen, den verpassten Unterricht nachzuholen: Du musst also nachsitzen!
Selbst wenn du nur ein paar Stunden ohne Entschuldigung gefehlt hast, solltest du daran denken, dass diese Fehlstunden auf deinem Zeugnis stehen. Gerade, wenn es sich um ein Bewerbungszeugnis handelt, solltest du das vermeiden. Denn bei Arbeitgebern kommt selbst seltenes Schwänzen nicht gut an.
Wenn du beim Schwänzen in der Stadt von der Polizei aufgegriffen wirst, wird dich diese mit dem Polizeiwagen zu deinen Eltern bringen. Das mag vielleicht keine schlimme Strafe sein, wird aber peinlich, wenn das Nachbarn oder Mitschüler mitbekommen.
Härtere Strafen bei längerem oder häufigerem Fehlen
Solltest du jedoch immer wieder oder für einen längeren Zeitraum geschwänzt haben, musst du mit härteren Strafen rechnen. So kann die Schule
- einen schriftlichen Verweis aussprechen,
- dir mit einem Schulverweis drohen und ihn auch durchsetzen,
- das Ordnungsamt einschalten, welches dich und deine Eltern mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro oder dem Ableisten von Sozialstunden belegen darf.
In jedem Fall werden bei wiederholtem Fehlen im Unterricht deine Eltern informiert, da diese verpflichtet sind, für deinen Schulbesuch zu sorgen. Reagieren deine Eltern nicht auf Anrufe oder Briefe, kommt sogar ein Lehrer zu dir nach Hause. Schließlich kann es ja auch sein, dass du daheim oder in der Schule ernsthafte Probleme hast. Wenn das der Fall ist, werden Sozialarbeiter, Psychologen oder sogar das Jugendamt eingeschaltet, um dir zu helfen. Nur in den seltensten Fällen kann deinen Eltern sogar das Sorgerecht entzogen werden.
Regelungen für volljährige Schüler
Wenn du volljährig bist, unterliegst du nicht mehr der Schulpflicht. Dennoch musst du zur Schule gehen, wenn du beispielsweise das Abitur machen willst oder die Berufsschule ein Teil deiner Ausbildung ist.
Der § 47 des Schulgesetzes in NRW erlaubt es den Schulen, erwachsene Schüler ohne Vorwarnung ganz vom Unterricht freizustellen. Dafür müsstest du jedoch an mindestens 20 Unterrichtstagen unentschuldigt gefehlt haben.
Das könnte dich auch interessieren
Hier findest du weitere hilfreiche Tipps und Infos rund um deinen Schulalltag.
Ungerechte Noten
Jetzt lesenHilfe, mein Lehrer mobbt mich!
Jetzt lesenDie mündliche Note verbessern: Feinschliff für die Zeugnisnote
Jetzt lesenArtikel-Bewertung:
Anzahl Bewertungen: 1291