Abitur-Nachprüfung:Abi retten oder den Schnitt verbessern

Janina Finkemeyer - 18.03.2016

 Abitur Nachprüfung

Abi-Nachprüfung? Kein Grund zur Panik! | Foto: Thinkstock/4774344sean

Klausur verhauen? Keine Panik!

Alle Prüfungen sind geschrieben, du genießt die lernfreie Zeit und wartest sehnsüchtig auf die Noten. Hast du den gewünschten Schnitt geschafft? Hat es auch in deinem Hass-Fach zum Bestehen gereicht? Die Aufregung vor der Verkündung ist groß. Wenn das Ergebnis dann nicht so ausfällt, wie erhofft, ist die Enttäuschung riesig. Aber du darfst den Kopf nicht hängen lassen. Durch eine freiwillige Zusatzleistung kannst du deinen Schnitt eventuell aufbessern und auch eine verpflichtende Abitur-Nachprüfung ist kein Weltuntergang. Du darfst nur nicht den Mut verlieren.

Warum Nachprüfung?

Wer, wann und warum eine Nachprüfung machen muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Jedes Land hat eine andere Schulpolitik und es gibt verschiedene Prüfungsordnungen. Aber egal ob du dein Abi zum Beispiel in Bayern, im Saarland oder in Mecklenburg-Vorpommern machst – wenn du eine Klausur nicht bestehst, musst du in die Nachprüfung! Es sei denn, es ist nicht mehr möglich das Abi zu bestehen. Dies ist der Fall, wenn du mit deinen Noten der letzten vier Halbjahre und der Abschlussarbeiten so wenig Punkte gesammelt hast, dass auch Bestnoten in einer Zusatzleistung nicht für die Pflichtpunktzahl ausreichen.

Aber in einer Nachprüfung geht es nicht immer nur darum, dass du das Abi schaffst. In allen Bundesländern kannst du dich auch freiwillig melden. Doch da gilt es einige Regeln zu beachten.

Die freiwillige Zusatzprüfung

Wenn du die Ergebnisse mitgeteilt bekommst, hast du nicht viel Zeit zum Überlegen. Die meisten Schulen fordern spätestens am ersten Tag nach Bekanntgabe der Noten einen schriftlichen Antrag auf eine freiwillige Zusatzprüfung.

Am besten sprichst du direkt nach der Verkündung mit deinen Fachlehrern und bittest sie um Rat. Sie können realistisch einschätzen, wie deine Chancen auf Verbesserung stehen und eine Empfehlung aussprechen.

Außerdem bietet sich ein Gespräch mit dem Prüfungsausschuss oder der Schulleitung an. Denn bevor du einen Antrag einreichst, solltest du dich informieren, wie viele Punkte du in einer Zusatzleistung erreichen musst, um deinen Abiturschnitt zu verbessern. Wenn die erforderliche Punktzahl vollkommen unrealistisch ist, ist eine Anmeldung nicht zu empfehlen. Denn du kannst dich nicht nur verbessern, sondern auch verschlechtern.

Wann macht eine freiwillige Nachprüfung Sinn?

Richtig sinnvoll ist eine freiwillige Nachprüfung nur, wenn du eine Abiklausur komplett verhauen hast und mehrere Punkte unter deiner bisherigen Durchschnittsnote liegst. Die Chance, dass die Arbeit nur ein Ausrutscher war, ist groß und du hast dann mündlich die Möglichkeit, den Fehler wieder auszubügeln. Vorher solltest du allerdings ausrechnen, ob sich der Aufwand wirklich lohnt.

Ändert auch die beste Note nichts an deinem Schnitt, kannst du dir und deinen Lehrern den Aufwand ersparen. Ist jedoch die Chance da, den Schnitt von 3,0 auf 2,9 oder von 2,0 auf 1,9 zu verbessern, ist eine Zusatzprüfung auf jeden Fall eine Überlegung wert. Schließlich macht sich eine niedrigere Zahl vor dem Komma immer gut. Auch wenn du schon genau weißt, welche Durchschnittsnote du für deinen Wunschstudiengang brauchst, diese aber knapp verfehlt hast, kann dir eine gelungene Nachprüfung viel Wartezeit auf einen Studienplatz ersparen.

Besonderheiten in einzelnen Bundesländern

  • In Hamburg ist die freiwillige Nachprüfung nur möglich, wenn du mindestens vier Punkte unter deiner Durchschnittsnote aus den letzten vier Halbjahren liegst.
  • In Nordrhein-Westfalen hingegen bist du verpflichtet, dich zusätzlich mündlich prüfen zu lassen, wenn du eine Abweichung von vier oder mehr Punkten hast. Dabei spielt es keine Rolle, ob du dich verbesserst oder verschlechtert hast. Auch wer im Abitur 14 oder 15 Punkte erreicht, muss unter Umständen in die Nachprüfung.
  • In Thüringen kann die Prüfungskommission ab einem Unterschied von mehr als sechs Punkten im Vergleich zum letzten Halbjahreszeugnis entscheiden, ob du dich erneut beweisen musst oder nicht.

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