Abitur nicht bestanden – und nun?

Barbara Kotzulla - 26.03.2016

Abitur nicht bestanden

Auch ohne Abitur kannst du zuversichtlich in die Zukunft schauen | Foto: Thinkstock/lofilolo

Kein Abi: Was jetzt?

Für Abiturienten ist die Nachricht, Abitur nicht bestanden, erst einmal ein Schock: Doch eine nicht bestandene Abiturprüfung ist zwar mehr als ärgerlich, aber kein Weltuntergang. Vielleicht war die Prüfungsangst zu groß, die Motivation zu gering, die Fächerwahl nicht optional. Manchmal fehlen auch nur wenige Punkte zum Bestehen der Matura. Ein missglücktes Abitur kann eben viele Ursachen haben.

In einigen Fällen kann eine mündliche Nachprüfung zu den fehlenden Punkten verhelfen. Doch was tun, wenn diese Option nicht gegeben ist und das Abitur endgültig verloren scheint? Jetzt gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und die verschiedensten Möglichkeiten abzuwägen.

Wiederholung des Abiturs

Wer im Abitur durchfällt, bekommt in der Regel an seiner Schule einen weiteren Versuch gestattet. Dafür müssen allerdings die letzten beiden Schulhalbjahre der Qualifikationsphase wiederholt werden. Sprich: Du bleibst "sitzen" und schließt dich dem folgenden Abitur-Jahrgang an. Scheitert auch der zweite Versuch wird nur in begründeten Ausnahmefällen eine weitere Wiederholung genehmigt.

Anfechtung der Prüfung

Liegt das Scheitern in den Abschluss-Prüfungen an einer ungerechten Behandlung durch den Lehrer, sollte eventuell ein spezialisierter Anwalt eingeschaltet werden. Dieser kann beurteilen, ob eine Prüfungsanfechtung gegen das Ergebnis des Abiturs sinnvoll ist. 

Bei einem solchen Verfahren können die fehlenden Punkte im Abitur oder eine sofortige Wiederholung der Prüfung eingeklagt werden. Hierbei ist es wichtig, dass man sich zügig nach dem Nichtbestehen bei seinem Rechtsbeistand meldet und konkrete Gründe für die Anfechtung nennen kann.

Mit einer Prüfungsanfechtung kann man zum einen gegen fehlerhaftes Verhalten seitens der Prüfer vorgehen, also z.B. gegen unzulässigen Prüfungsstoff oder eine fehlerhafte oder komplizierte Aufgabenstellung. Aber auch Lärmbelästigung oder ein Ausfall der Heizung mitten im Winter kann ein Grund für die Klage sein. 

Zum anderen kann auch eine fehlerhafte Bewertung bemängelt werden: Hat der Prüfer Antworten nicht vollständig aufgenommen und richtig bewertet? Hat er den "Antwortspielraum" des Prüflings zu sehr eingeschränkt? Hat der Prüfer nicht neutral und vorbehaltslos geurteilt? Dies zu beweisen kann allerdings sehr schwer sein. Zumal das deutsche Schulrecht den Schüler in der Beweispflicht sieht: Du musst nachweisen können, dass deine Leistung besser war als deine Note.

Der zweite Bildungsweg

Ein weiteres Jahr an der Schule hört sich für viele sicherlich genauso reizvoll an wie ein Gerichtsprozess. Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit: Begleitend zu einer beruflichen Ausbildung oder einem anderweitigen Job kannst du das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachholen. Verschiedene Institutionen bieten ein solches Angebot an, z.B. Abendschulen, ein Kolleg oder Volkshochschulen. Auch ein Fernstudium oder sogar ein Online-Abitur führen zum Ziel.

Daneben ist es möglich, sich um eine Zulassung zum so genannten Externen-Abitur zu bemühen: hierbei lernst du selbstständig und bist dann als externer Teilnehmer bei einer staatlichen Abiturprüfung dabei. Die Voraussetzungen für die Zulassung zu diesem Modell unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. In jedem Fall musst du dich an die zuständige Schulbehörde wenden.

Studium ohne Abitur

In allen deutschen Bundesländern bieten Universitäten Plätze für Studierende ohne Abitur an. Erforderlich dafür ist eine Berufsausbildung und zwei bis fünf Jahre Berufserfahrung. Der Haken an der Sache: Die Plätze sind stark begrenzt und man darf sich nur für ein Studienfach bewerben, in dem man beruflichen Kenntnisse vorweisen kann. 

Vor der Immatrikulation muss in den meisten Fällen einen Eignungstest, ein Auswahlgespräch oder sogar ein einjähriges Probestudium absolviert werden.

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