Gehalts-Basics: Was vom Lohn übrig bleibt
Brutto? Netto? Wir erklären dir, was was ist. | Foto: Pixabay/Puurchantal
Brutto vs. Netto: Die unterschiedlichen Gehälter
Der Begriff "Brutto" (aus dem Italienischen) lautet übersetzt "gesamt". Das Bruttogehalt umfasst das gesamte Einkommen, das du vom Arbeitgeber bekommst. Dieser Betrag wird in deinem Arbeitsvertrag festgehalten, in Gehaltsgesprächen verhandelt man ebenfalls immer über den Brutto-Lohn.
Auch "Netto" ist dem Italienischen entlehnt und bedeutet "rein". Es handelt sich dabei um den Betrag, der auf deinem Bankkonto landet. Der Netto-Lohn ist das, was vom Brutto-Lohn nach allen Abzügen – Steuern und Sozialbeiträge – übrig bleibt.
Deine Steuerabgaben an das Finanzamt
Lohnsteuer
Dieser Betrag richtet sich nach deiner Steuerklasse (siehe unten). Als Auszubildende bleibst du aber meist – zumindest im 1. Ausbildungsjahr – mit deinem Verdienst innerhalb des gesetzlichen Grundfreibetrags von 9.000 Euro im Jahr (Stand 2018) und musst keine Lohnsteuer zahlen.
Solidaritätszuschlag
Der "Soli" (2018 gibt es ihn noch) entspricht 5,5 Prozent der Lohnsteuer. Beträgt die Lohnsteuer bei Singles weniger als 972 Euro im Jahr, entfällt diese Abgabe.
Kirchensteuer
Bist du zum Beispiel Mitglied der katholischen oder evangelischen Kirche, werden dir von der Lohnsteuer weitere 8 Prozent (in Bayern und Baden-Württemberg) bzw. 9 Prozent (in allen anderen Bundesländern) abgezogen.
Die Sozialabgaben
Auch in verschiedene Versicherungen wird ein Beitrag von deinem Bruttogehalt eingezahlt. Ein Teil geht in die:
- Rentenversicherung (9,3 Prozent)
- Krankenversicherung (7,3 Prozent, ggf. fällt ein Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse an)
- Arbeitslosenversicherung (1,5 Prozent)
- Pflegeversicherung (1,275 Prozent)
Die Steuerklassen
Wie bereits erwähnt, wird durch die Einordnung in eine der insgesamt sechs der Lohnsteuerbetrag errechnet. Dabei ist dein Familienstand ausschlaggebend. So werden Singles oder Geschiedene ohne Kind der Steuerklasse I zugeordnet, Alleinerziehende der Steuerklasse II, Verheiratete können zwischen Steuerklasse III, IV und V wählen.
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