Entschuldigung für die Schule: Vorlagen für ein Entschuldigungsschreiben

Egal zu welcher Jahreszeit: Eine Erkältung macht nie wirklich Spaß | Foto: Thinkstock/macniak
Grundsätzliches zum Entschuldigungsschreiben
Aufgrund der gesetzlich geregelten Schulpflicht muss jeder Schüler insgesamt zehn (Schul-)Jahre lang eine Schule besucht haben. Das bedeutet auch, dass die Teilnahme am Unterricht verpflichtend ist. Natürlich kann es immer mal vorkommen, dass du an einem Tag oder nur für einige Stunden fehlst. Für das Fernbleiben muss jedoch nicht nur ein wichtiger Grund vorliegen, sondern auch eine Entschuldigung erbracht werden.
Das Entschuldigungsschreiben
Um eine korrekte Entschuldigung zu schreiben, musst du nicht auf viel achten. In der Regel besteht sie nur aus zwei Zeilen in denen der Grund für das Fehlen sowie der Zeitraum des Fehlens genannt wird. Außerdem solltest du dich im Anschreiben nicht für das Fehlen entschuldigen, sondern um Entschuldigung bitten. Das ist erstens deutlich höflicher und zweitens muss der zuständige Lehrer deiner Bitte erst einmal zustimmen.
Da es sich bei der Entschuldigung um ein förmliches Schriftstück handelt, müssen im Briefkopf der Name (deiner Eltern oder bei Volljährigkeit deiner), Anschrift, das aktuelle Datum und der Ort stehen. Danach folgen der Betreff und die Entschuldigung. Je nach Begründung und dem Zeitraum des Fernbleibens unterscheidet sich der Inhalt des Schreibens. Am Ende dürfen eine Grußformel und die Unterschrift nicht fehlen.
Mustervorlagen für Entschuldigungen
- Entschuldigung wegen Krankheit
- Entschuldigung für eine längere Krankheit
- Befreiung vom Sportunterricht
- Beurlaubung vom Unterricht
Begründungen für das Fehlen sind:
- Erkrankungen und Verletzungen
- Arztbesuche
- familiäre Verpflichtungen wie Beerdigungen oder Hochzeiten
- Behördengänge wie Berufsberatungen, Gerichtstermine, etc.
Diese Gründe werden nicht akzeptiert:
- ein verlängertes Wochenende
- nicht für die Klausur gelernt zu haben
- Abneigungen gegenüber den Unterrichtsinhalten
- Faulfieber
Beachtet werden muss außerdem, dass...
- für Minderjährige die Entschuldigung von den Eltern erbracht werden muss
- du ab dem 18. Lebensjahr deine Entschuldigung selber ausstellen darfst
- die Entschuldigung in schriftlicher Form vorliegen muss
- du schon am Tag des Fehlens im Schulsekretariat Bescheid sagen musst
- planbare Termine wie Arzt- und Behördentermine sowie familiäre Termine vorab entschuldigt werden sollten
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