Taschengeld – dein gutes Recht?

Patricia Brinkmann - 02.01.2017

Taschengeld Regelung

Essen, Shoppen, Kino & Co.: Ohne Taschengeld wären viele aufgeschmissen | Foto: Thinkstock/william87

Gibt es einen Taschengeldparagraphen?

Nein, es gibt kein Gesetz, welches Eltern dazu verpflichtet ihren Kindern Taschengeld zu geben. Daher haben Kinder kein festgeschriebenes Recht auf Taschengeld.

Das Gesetz, das Minderjährige gerne als Taschengeldgesetz ausgeben, ist folgendes:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Dieses Gesetz besagt allerdings nur, dass ein Minderjähriger ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters einen Vertrag mit jemandem abschließen kann und dieser als wirksam angesehen wird. Das gilt jedoch nur, wenn die vertragsmäßige Leistung vom Minderjährigen mit Mitteln bewirkt wird, welche zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten übergeben worden sind, also dem Taschengeld.

Warum sollte Taschengeld gegeben werden?

Laut dem Deutschen Jugendinstitut ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche regelmäßig Taschengeld von ihren Eltern bekommen. Und zwar sollen Minderjährige lernen, sich ihr Geld einzuteilen und dementsprechend auch damit auszukommen. Auch können sich Kinder und Jugendliche mit ihrem Taschengeld Vorlieben und besondere Wünsche erfüllen, ohne die ständige Erlaubnis der Eltern einholen zu müssen.

Daher fördert das Taschengeld, Selbstständigkeit sowie Selbstbestimmung hinsichtlich des eigenen Geldes zu entwickeln. Außerdem soll der eigene Umgang mit Geld der Erfahrung dienen, dass sich nicht alle Wünsche finanzieren lassen und demzufolge gut bedacht damit umgegangen werden sollte. Zudem sollen Kinder und Jugendliche lernen, Verantwortung für ihre finanziellen Entscheidungen zu übernehmen.

Laut dem Deutschen Jugendinstitut ist ein weiterer wichtiger Aspekt die Gewährleistung der Zugehörigkeit zur sozialen Gemeinschaft, die unter anderem durch das Taschengeld ermöglicht wird. Das Geld kann beispielsweise für gemeinsame Unternehmungen mit Freunden wie Kinogänge, Eis essen gehen, Schwimmen, kleine Ausflüge usw. genutzt werden.

Darf das Kindergeld eingefordert werden?

Nein, generell nicht. Eltern haben nicht die Verpflichtung, das Kindergeld auszuzahlen, solange ihr Kind minderjährig ist und Zuhause lebt. Das Kindergeld wird als Unterstützung für die Eltern angesehen. Allerdings sind sie in der Pflicht, für den Unterhalt ihres Kindes aufzukommen, bis die Erstausbildung oder das Studium abgeschlossen und durch das nachfolgende Einkommen die Selbstversorgung gewährleistet ist. 

Ausnahme zur Einforderung des Kindergeldes

Wenn Eltern ihrer Pflicht nicht nachkommen und somit ihrem Kind keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt gewährleisten, kann das Kind einen Antrag zur Auszahlung des Kindergeldes stellen. Dann würde die örtliche Familienkasse den Betrag errechnen und das Kindergeld nicht mehr an die Eltern, sondern direkt an das Kind auszahlen.

Kommt es zu nicht regelmäßigen, unvorhergesehenen oder nicht abschätzbaren Kosten, wie beispielsweise Krankheitskosten, Kosten wegen einer neu aufgetretenen Behinderung, Kosten für die Erstausstattung eines Säugling, Kosten eine Klassenfahrt usw., sind Eltern dennoch dazu verpflichtet, solche Kosten anteilig, ihrem Einkommen entsprechend, mitzutragen, obwohl sie das Kindergeld nicht mehr erhalten.

Taschengeldtabelle: Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts

Das Deutsche Jugendinstitut hat unter anderem auf der Basis von bereits bestehenden Taschengeldtabellen und unter Berücksichtigung der Inflationsrate eine Empfehlung zu Taschengeldbeträgen, die Kindern zur freien Verfügung stehen sollten, veröffentlicht. Hierbei ist zu beachten, dass die angegebenen Geldbeträge lediglich als Richtwerte anzusehen sind.

Über die genaue Höhe des Taschengeldes sollte jede Familie individuell entscheiden. Denn die Beträge sollten hinsichtlich der Familiengröße, der Anzahl der Kinder, dem Entwicklungsstand des Kindes und den Einkommensverhältnissen, den konkreten Lebensumständen sowie des Wohnortes angepasst werden.

Loading...

Loading...

 

Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts für zusätzliches Budgetgeld

Bekommen Kinder im höheren Alter ein höheres Taschengeld, wird von den Eltern meist erwartet, dass teilweise auch alltägliche Ausgaben damit finanziert werden.

Da es öfter zu Unklarheiten kommt, was nun genau vom Taschengeld bezahlt werden soll, rät das Deutsche Jugendinstitut ab ca. 14 Jahren zu einem Budgetgeld, über das das Kind zusätzlich zum Taschengeld verfügen soll. Dies sollte getrennt vom Taschengeld ausgezahlt werden, damit die Abgrenzung zum Taschengeld besteht. Die Eltern sollten sich vorher klar dazu äußern, für welche alltäglichen Zwecke das Budgetgeld ausgegeben werden soll.

Die folgende Tabelle umfasst mögliche Bereiche und die dazu empfohlenen Geldbeträge, die für alltägliche Ausgaben von den Eltern zur Verfügung gestellt werden können.

Loading...

Loading...

 

Das könnte dich auch interessieren

Hier findest du weitere wissenswerte Infos rund um das Thema Geld und Finanzen.

Budgetplanung

Finanztipps für Abiturienten /-innen: Nach dem Abi auf eigenen Beinen stehen

Ausbildung, Studium, Praktika: Nach dem Abitur beginnt eine spannende Zeit. Mit einem Budgetplaner kannst du genau kalkulieren, wie viel Geld du für was ausgeben kannst.

Jetzt lesen
Spartipps

Die 17 heftigsten Spartipps für Pfennigfuchser

Mit dem Fernbus fahren? Klar doch. Zimmer bei AirBnB untervermieten? Macht doch jeder. Studentenabo abschließen? Türlich. An der Uni saugt man die besten Spartipps auf wie das Baby die Muttermilch. Wir gehen deshalb noch einen Schritt weiter und präsentieren dir die 14 besten Tipps für echte Spar-Nerds – geordnet von Light bis Hardcore. Ausprobieren!

Jetzt lesen
Kostenloses Girokonto

Kostenloses Girokonto für junge Leute: Kontoführung und Zusatzleistungen ohne Gebühr!

Für die Kontoführung bezahlen? Das muss nicht sein. Viele Banken bieten Girokonten für junge Leute an, die nicht mit laufenden Führungsgebühren verbunden sind.*

Jetzt lesen

Artikel-Bewertung:

Anzahl Bewertungen: 1054