Schüler-BAföG: Alle Infos im Überblick

UNICUM Onlineredaktion - 30.01.2023

Schüler-BAföG

Foto: Thinkstock/Jacek Chabraszewski

Schüler-BAföG: Viele Faktoren entscheiden

BAföG ist nur was für Studierende? Nein. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, regelt auch die staatliche Unterstützung für Schülerinnen und Schüler. Das Schüler-BAföG ist dabei allerdings nicht ganz eindeutig von der Förderung für Studierende zu trennen. Grundsätzlich wird beim Schüler-BAföG nach der Schulform unterschieden, die du als Antragsteller /-in besuchen möchtest. Als Schüler oder Schülerin einer höheren Fachschule oder Akademie wirst du zum Beispiel fast so behandelt wie ein Studierender oder eine Studierende. Für alle anderen förderfähigen Schularten gibt es eine ganze Reihe von Sonderregelungen, die bestimmen, wie viel Geld du bekommst und ob du überhaupt Schüler-BAföG erhältst.

Definition: Das ist Schüler-BAföG

Die Abkürzung "BAföG" bezeichnet das sogenannte Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dabei handelt es sich um eine zinslose staatliche Förderung für Schüler /-innen und Studierende. Ein Schüler-BAföG im eigentlichen Sinne gibt es jedoch nicht. Das BAföG-Gesetz definiert nicht, wer als Schüler /-in und wer als Student /-in gilt. Stattdessen unterscheidet es anhand der Ausbildungsstätte. Dadurch zählen auch Auszubildende an einer allgemeinbildenden Schule zur Gruppe der Schüler /-innen.

Diese Schulformen werden gefördert

Die Liste der förderungswürdigen Schulen ist lang. Dazu gehören weiterführende allgemeinbildende Schulen, wie Haupt- Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien. Auch beim Besuch einer Berufsfachschule oder bei Klassen aller Formen der beruflichen Bildung, wie beispielsweise beim Berufsförderungsjahr, kannst du eine solche Finanzspritze erwirken. In beiden Fällen gilt: eine Förderung ist ab der zehnten Klasse möglich. Schülerinnen und Schüler von Fach- und Oberschulklassen, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt und Berufsfachklassen und Fachschulklassen, wenn sie innerhalb eines zweijährigen Bildungsgangs einen berufsqualifzierenden Abschluss vermitteln, gelten ebenfalls als Bafög berechtigt. Ebenfalls Unterstützung bekommst du, wenn du eine Fach- und Fachoberschulklasse, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, besuchst. Und für deinen Abschluss an einer Abendschule, eine Berufsaufbauschule oder einem Kolleg steht dir auch ein finanzieller Zuschuss zu.

Die Voraussetzungen für das Schüler-BaföG

Obwohl es einige Schulformen gibt, die förderberechtigt sind, heißt das nicht, dass du automatisch Geld bekommst, wenn du eine solche Schule besuchst. Neben der Schulart müssen noch viele weitere Bedingungen erfüllt sein, damit du die staatliche Förderung erhältst.

Wenn du...

  • an einer allgemeinbildenden Schule
  • an einer Berufsfachschule oder
  • an einer Fach- oder Fachoberschule ohne abgeschlossene Berufsbildung lernst...

...ist eine eigene Wohnung abseits des Elternhauses erforderlich, um BAföG zu bekommen. Wenn du also beispielsweise auf ein Gymnasium gehst und dort dein Abitur machen möchtest, die Schule also über die zehnte Klasse hinaus besuchen willst, dabei aber noch bei deinen Eltern wohnst, hast du in der Regel keinen BAföG-Anspruch. Wohnst du nicht mehr bei deinen Eltern und kannst nachweisen, dass du bereits einen eigenen Haushalt führst, ist eine Förderung möglich. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die Schule zu weit von deinem Elternhaus entfernt liegt. Die Entfernung gilt dann als zu weit, wenn du an drei Werktagen mindestens zwei Stunden für die Hin- und Rückfahrt brauchst. Einen eigenen Haushalt hast du nach dem Ausbildungsförderungsgesetz aber nur, wenn auch eigene Haushaltsutensilien vorhanden sind. Das Leben in einer WG wird somit meist als eigener Haushalt anerkannt. Ein möbliertes Zimmer reicht hingegen oftmals nicht aus, um einen eigenen Hausstand nachzuweisen.

Bist du verheiratet, lebst in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder lebst mindestens mit einem Kind zusammen? Auch dann sind die notwendigen Voraussetzungen für das Schüler-BAFöG gegeben.

Schüler-BAföG für ausländische Schülerinnen und Schüler

Auch ausländische Schülerinnen und Schüler ohne einen deutschen Pass haben ein Recht auf Schüler-BaföG, brauchen dafür aber eine sogenannte Bleibeperspektive.

Du bist...

  • gesellschaftlich integriert
  • verfügst über ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland oder nach dem Freizügigkeitsgesetz der EU, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder eine Niederlassungserlaubnis.

Um gefördert zu werden, muss erkennbar sein, dass du als Schüler oder Schülerin das angestrebte Ausbildungsziel tatsächlich erlangst. Es reicht schon, die Schule regelmäßig zu besuchen. Sogar wenn du eine Ehrenrunde drehst, bist du noch BaföG-berechtigt. Und auch während der Ferien bekommst du Geld.

So beantragst du Schüler-BaföG

Um die Ausbildungsförderung für Schüler /-innen zu bekommen, musst du zunächst einen entsprechenden BAföG-Antrag stellen:

  • Wenn du das 15. Lebensjahr vollendet hast, kann der BAföG-Antrag von dir und deinen Eltern bzw. dem gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden.
  • Wenn du Schüler oder Auszubildender an einem Abendgymnasium, an einem Kolleg, an einer Fachschule oder Akademie bist, erhältst du dies bei dem Amt für Ausbildungsförderung in dem Ort, an dem sich auch eure Ausbildungsstätte befindet.
  • Als Schüler oder Schülerin einer allgemeinbildenden Schule wirst du in der Stadt/Kreisverwaltung des elterlichen Wohnorts fündig.
  • Du kannst die Unterlagen auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Forschung und Bildung unter dem Menüpunkt Antragstellung runterladen. Hier gibt es auch weitere nützliche Hinweise wie Adressen, Telefonnummern und Internetadressen der zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung: www.bafög.de

Förderungsdauer

Wenn dein Antrag bewilligt wurde, bekommst du zunächst ein Jahr lang BAföG, ab dem Antragsmonat. Leistungen können nicht rückwirkend bezahlt werden. Deshalb reiche deine Unterlagen besser heute als morgen ein. Denn auch das Bearbeiten der Anträge kann dauern, sodass durchaus auch mal ein paar Wochen oder Monate vergehen können, bis du deinen Bewilligungsbescheid erhältst. Wenn du bei der Antragstellung noch nicht alle erforderlichen Nachweise zusammen hast, ist dies auch kein Beinbruch, das Amt wird dir mitteilen, welche Unterlagen es noch benötigt. In der aller größten Not reicht auch ein formloses Schreiben. Der Tag der Antragstellung zählt, dementsprechend bekommst du eine größere oder kleinere BAföG-Rückzahlung.

Wenn du nach deinem ersten Jahr weiter gefördert werden möchtest, musst du zwei Monate vor Ablauf einen Antrag auf Weiterförderung stellen, einen sogenannten BAföG-Folgeantrag. Als Schüler oder Schülerin bist du in der komfortablen Lage, dass du einen Vollzuschuss bekommst, das Geld also nicht zurückzahlen musst. Wichtig ist, dass du deine Folgeanträge immer rechtzeitig einreichst. Da die Förderung frühestens mit dem Monat der Antragsstellung beginnt, verschenkst du bares Geld, wenn du dich hier verspätest. Leistungsnachweise musst du nicht nachweisen, das ist nur bei Ausbildungen an einer Akademie oder höheren Fachhochschule nötig. Hier musst du das BAföG nach Abschluss deienr Ausbildung auch zum Teil zurückzahlen.

Höhe des Schüler-BAföG

Wie viel Geld du tatsächlich bekommst, hängt immer von den jeweiligen Faktoren ab, die du erfüllst. Das können bis zu 832 Euro sein. Grundsätzlich setzt sich der Förderungssatz des Schüler-BAföG aus vier Komponenten zusammen:

  • Grundbetrag
  • Zuschuss zu den Mietkosten
  • Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung
  • Kinderbetreuungszuschlag

Diese vier Komponenten gibt es auch beim Studierenden-BAföG. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass der maximale Grundbetrag für einige Schularten niedriger ausfällt als für Studierende, Auszubildende eines Abendgymnasiums, Einer Fachschule, die eine Berufsausbildung voraussetzt und eines Kollegs. Einen Mietkostenzuschuss bekommst du normalerweise erst, wenn deine Miete einen bestimmten Betrag nachweislich übersteigt. Und ein Betreuungszuschlag für Kinder steht dir dann zu, wenn du mit einem Kind unter zehn Jahre zusammenlebst und dieses betreust.

Einen wichtigen Einfluss darauf, wie hoch dein Förderungssatz ausfällt, hat das Einkommen deiner Eltern. Es wird, ebenso wie ein eigenes Einkommen oder Vermögen, anteilig auf deinen BAföG-Anspruch angerechnet und kann diesen mindern. In einigen Sonderfällen kann auch ein elternunabhängiges BAföG gezahlt werden, das heißt, das Einkommen deiner Eltern wird nicht auf deinen Förderanspruch angerechnet. Diese Ausnahme kann eintreten, wenn du dein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg, also an einer Abendschule oder einem Kolleg erwirbst.

Sonderfälle beim Schüler-Bafög

  • Wenn der Aufenthaltsort deiner Eltern nicht bekannt ist, sie im Ausland leben oder sie keinen Unterhalt leisten können.
  • Du lernst an einem Abendgymnasium oder Kolleg.
  • Du hast das 30. Lebensjahr vollendet hast, musst aber aus zwingenden Gründen noch weiter gefördert werden.
  • Du warst nach deinem 18. Lebensjahr schon fünf Jahre erwerbstätig oder hast nach einer dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung mindestens drei Jahre gearbeitet. Wenn deine Ausbildungszeit kürzer war, kann dies durch eine längere Berufstätigkeit kompensiert werden. Es müssen also sechs Jahre sein. Außerdem musst du während dieser Zeit deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten.

Die Altersgrenze liegt bei 30 Jahren: Allerdings gibt es auch hier einige Ausnahmen:

  • Wenn du deinen Abschluss auf dem zweiten Bildungsweg machst, lohnt sich der Gang zum BAföG-Amt, auch wenn du schon älter bist.
  • Wenn du im Alter von 30 bzw. von 35 eigene Kinder unter 10 Jahren hast, diese ununterbrochen erziehst und dabei wöchentlich nicht mehr als 30 Stunden arbeitest, kannst du solange BAföG empfangen, bis dein Kind ein Lebensalter von zehn Jahren erreicht hat. In diesem Fall kannst du auch einen Mietkostenzuschuss zusätzlich zum Schüler-BAföG erhalten.
  • Selbst wenn du älter als 30 bist, lohnt sich auch ein Antrag auf Vorabentscheidung, den du rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn einreichst. Bei Bewilligung gilt dieser Entscheid für die gesamte Ausbildung. Dieser verfällt allerdings, wenn die Ausbildung nicht binnen eines Jahres beginnt.

FAQ: Häufige Fragen zum Schüler-BAföG

Was ist Schüler-BAföG?

Die staatliche Ausbildungsförderung BAföG können nicht nur Studentinnen und Studenten, sondern auch Schülerinnen und Schüler beantragen, die für ihre weiterführende Ausbildung eine Schule besuchen. Das wird als Schüler-BAföG bezeichnet.

Was ist der Unterschied zwischen BAföG und Schüler-BAföG?

Wenn du als Student /-in BAföG beantragst, musst du am Ende der Förderung die Hälfte des Geldes zurückzahlen. Beim Schüler-BAföG  kannst du, je nach Schulform, sogar einen Vollzuschuss bekommen. Das bedeutet, dass du nach deiner Ausbildung gar nichts zurückzahlen musst.

Schüler-BAföG im Überblick

  • Schüler-BAföG ist eine zinslose staatliche Förderung für Schüler /-innen.
  • Ob du Schüler-BAföG bekommst, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
  • Neben der Schulform, die du besuchst, beeinflussen das Einkommen deiner Eltern und deine Wohnsituation die Höhe deines BAföG-Anspruchs.
  • Beim Schüler-BAföG handelt es sich oft um einen Vollzuschuss. Das bedeutet, du musst nach Ende deiner Ausbildung nichts zurückzahlen.
  • Um BAföG zu bekommen, musst du einen Antrag stellen.
  • Nicht vergessen solltest du den BAföG-Folgeantrag, denn die Förderung wird immer nur für ein Jahr gewährt.

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