Glasvase mit Münzen
Autor

02. Feb 2018

Autor

Ausbildung

Vermögenswirksame Leistungen in der Ausbildung

So bekommst du Geld vom Arbeitgeber und vom Staat geschenkt

Kleine Finanzspritze zusätzlich zum Gehalt 

Wer eine Ausbildung beginnt, freut sich nicht nur auf die neue Herausforderung, sondern auch auf das erste regelmäßige Gehalt auf dem Konto. Auch wenn es in der Ausbildung erst mal nur ein paar hundert Euro sind, stand den meisten noch nie zuvor so viel Geld frei zur Verfügung. Doch wer weiß wie es geht, kann noch mehr bekommen! Das Stichwort heißt: vermögenswirksame Leistungen. Das ist eine freiwillige Zulage vom Arbeitgeber, die dieser auf eine Sparanlage deiner Wahl zahlt.

Zwar ist kein Unternehmen verpflichtet, seinen Arbeitnehmern vermögenswirksame Leistungen zu zahlen, aber sehr viele tun das. Nicht zuletzt, weil sie die Kosten dafür steuerlich absetzen können. Gezahlt werden zwischen sechs und 40 Euro im Monat. Da kommt übers Jahr schon ein ganz schönes Sümmchen zusammen. Dieses Geld bekommt man aber nicht einfach ausgezahlt, sondern es wird vom Arbeitgeber direkt auf das Sparkonto überwiesen.

Vier Nutzungsmöglichkeiten für vermögenswirksame Leistungen

Grundsätzlich gibt es vier Möglichkeiten, seine vermögenswirksamen Leistungen zu nutzen:

  1. Banksparplan
  2. Bausparvertrag
  3. Fondssparplan
  4. Tilgung einer Baufinanzierung

Der Banksparplan ist die einfachste und sicherste Variante. Aber leider gibt es hierfür keine Förderung vom Staat. Denn die kannst du häufig zusätzlich zum Arbeitnehmergeschenk abstauben. Das ist beispielsweise beim beliebten Bausparvertrag möglich. Der Staat zahlt am Ende des Jahres zusätzlich eine Arbeitnehmersparzulage, die neun Prozent der eingezahlten Summe beträgt. Beim Maximalbetrag von 40 Euro sind das 43 Euro. Mehr als diese 43 Euro pro Jahr bekommst du selbst dann nicht, wenn du den monatlichen Sparbetrag aufstocken würdest.

Das Aufstocken des Sparbetrags kann aber Sinn machen, wenn dein Chef dir pro Jahr weniger als 40 Euro an vermögenswirksamen Leistungen zahlt – auf diese Weise kannst du dir die volle staatliche Förderung von 43 Euro sichern. Das klingt zwar im ersten Moment nach wenig, neun Prozent geschenkt können aber vor allem in der heutigen Niedrigzinsphase viel ausmachen. Wer von seinem Chef beispielsweise nur 36,50 Euro im Monat an vermögenswirksamen Leistungen erhält, kann den Betrag um 3,50 Euro aufstocken. Auch mehr als 40 Euro sind möglich, immerhin gibt es von der Bank auf die gesamte Summe ja auch noch Zinsen oder Renditen.

Wohnungsbauprämie macht Bausparvertrag interessant

Auch auf die Tilgung eines Baukredites gibt es die Arbeitnehmersparzulage von neun Prozent, vorausgesetzt man verdient nicht mehr als 17.900 Euro im Jahr. Als Auszubildender ist das aber sehr unwahrscheinlich. Wer mit dem Geld des Arbeitgebers einen Fondssparplan bedient, der erhält sogar bis zu 20 Prozent der eingezahlten Summe, maximal jedoch 80 Euro. Dafür sind Aktien aber auch deutlich riskanter.

Der Bausparvertrag hat den Vorteil, dass es zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage vom Staat auch noch eine Wohnungsbauprämie gibt, wenn man weniger als 25.600 Euro jährlich verdient. Sie beträgt 8,8 Prozent der Sparsumme, höchstens aber 45 Euro. Die vermögenswirksamen Leistungen werden diesmal nicht angerechnet.

Wer also einen Ausbildungsplatz antritt, der sollte sich möglichst schnell schlau machen, ob sein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt. Oft kannst du diese Information bereits im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag finden. Wenn ja, musst du dich an eine Bank wenden, die dich bezüglich einer geeigneten Anlageform berät. Danach teilst du dem Arbeitgeber die Kontodaten mit und dieser überweist die Zulage künftig monatlich auf dein Sparkonto. Wenn du mehr als seinen Anteil einzahlen willst, zieht er dir deinen Betrag automatisch vom Lohn oder Gehalt ab, so dass du damit keine Arbeit mehr hast.

Artikel-Bewertung:

Anzahl Bewertungen: 1077.

Deine Meinung:

×

Kostenloses Infomaterial