Deine Rechte mit 16: Was du jetzt darfst
Der 16. Geburtstag – ein Grund zum Feiern! | Foto: Thinkstock/JohanJK
Rechte und Pflichten mit 16
Das darfst und musst du nach Vollendung des 16. Lebensjahres:
Ausweispflicht
Mit dem vollendeten 16. Lebensjahr bist du verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Es ist jedoch keine Pflicht, diesen mitzuführen!
Feiern und Ausgehen
Erlaubt ist dir ab jetzt der Besuch von Discos und Gaststätten bis 24 Uhr. Freu dich aber nicht zu früh: Das Jugendschutzgesetz gibt nur den gesetzlichen Rahmen vor! Deine Eltern als deine Erziehungsberechtigten können immer noch bestimmen, dass du beispielsweise um 23 Uhr zuhause zu sein hast. Beachte: der Besuch von Nachtclubs und Nachtbars ist dir bis zum 18ten Geburtstag weiterhin untersagt!
Drogen
Du darfst jetzt offiziell in Gaststätten, Kneipen und Supermärkten Alkohol kaufen, jedoch keinen "Branntwein oder branntweinhaltige Getränke" (darunter fallen alle hochprozentigen Spirituosen wie Whisky, Gin oder Wodka). Rauchen bleibt verboten, bis du 18 bist!
Tattoos und Piercings
Du kannst es kaum erwarten, dir einen Anker in die Haut stechen zu lassen? Viele Studios tätowieren Jugendliche schon ab 16, allerdings nur mit Erlaubnis deiner Eltern!
Die Pille
Vor dem 16. Lebensjahr lag es im Ermessen des Arztes, ob er dich für "psychisch reif" genug hielt, um dir ein Rezept für die Pille auszustellen. Mit 16 ist es ganz allein deine Entscheidung, dir die Pille verschreiben zu lassen.
Heiraten
Wenn dein Partner oder deine Partnerin volljährig ist, darfst du mit 16 Jahren heiraten. Voraussetzung ist allerdings, dass deine Eltern mit der Hochzeit einverstanden sind und sie dich vor Gericht für "ehemündig" erklären lassen.
Fahrerlaubnis
Endlich Trecker fahren! Mit 16 Jahren darfst du den Führerschein für die Klassen A1 (Motorrad bis 125 ccm), AM (Moped), L (land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen) und T (Zug- und Arbeitsmaschinen bis 40 km/h) erwerben.
Kino
Mehr Blut, mehr Action und mehr nackte Haut: Du darfst jetzt in Filme gehen, die von der FSK "ab 16" freigegeben wurden.
Anmerkung der Redaktion: In einer vorherigen Version des Artikels haben wir geschrieben, dass man mit 16 Jahren religionsmündig ist. Das ist aber bereits mit der Vollendung des 14. Lebensjahres der Fall. Wir haben diesen Fehler korrigiert. Stand 02.05.2019.
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