Rechte und Pflichten ab 18: Das ändert sich mit der Volljährigkeit

Simon Sperl - 28.03.2016

Rechte ab 18 volljährig

Endlich volljährig! | Foto: Thinkstock/mbtphotos

Gesetzliche Verankerung der Volljährigkeit

Als volljährig gilt man in Deutschland rein rechtlich nach § 2 des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Du bist jetzt offiziell kein Kind mehr, sondern ein Erwachsener. Dadurch darfst du eigene Entscheidungen treffen, musst dein Handeln aber auch rechtfertigen bzw. dafür auch gerade stehen.

Doch es war nicht immer so, dass man in Deutschland im Alter von 18 Jahren volljährig wurde. Erst am 22. März 1974 beschloss der Bundestag die Altersgrenze zur Volljährigkeit von 21 auf 18 Jahre herabzusetzen, da man bereits vor dem Erreichen des 21. Lebensjahres umfangreiche Pflichten wahrzunehmen hatte. Am 1. Januar 1975 trat die neue gesetzliche Regelung in Kraft.

Neue Rechte und Pflichten entstehen

Aus diesem Grund kannst du seitdem bereits mit 18 Jahren die Entschuldigung für die Schule selber schreiben, Pachtverträge unterschreiben, einen Lehrvertrag abschließen, eine Firma führen, Kredite aufnehmen, von zu Hause ausziehen oder ein Testament aufsetzen. Allerdings musst du jede diese Handlungen nicht nur vor dir selber, sondern auch vor dem Gesetz und schlimmstenfalls vor Gericht verantworten. Deine neuen Rechte und Pflichten haben wir in der folgenden Bildergalerie zusammengestellt.

Das A -Z der Volljährigkeit:

Alkohol

Die gesetzlichen Beschränkungen fallen für euch nun weg. Ihr dürft jederzeit hochprozentigen Alkohol kaufen und öffentlich trinken. Nach dem Genuss von Alkohol solltet ihr das Auto aber in jedem Fall in der Garage lassen. Seit 2007 dürfen Fahranfänger überhaupt keinen Alkohol mehr trinken, es besteht absolutes Alkoholverbot am Steuer. Was viele gestandene Fahrer nicht wissen: Kombiniert mit Fahrfehlern wie z.B. Schlangenlinien, können bereits 0,3 Promille zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Arbeitszeit

Das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Azubis und Angestellte unter 18 schützt, besitzt für euch keine Gültigkeit mehr. Ihr dürft ab jetzt mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Ebenfalls erlaubt: Wochenendarbeit sowie Schicht- und Akkordarbeit. Bei einer täglichen Arbeitszeit von sechs Stunden ist nun auch eine verkürzte Pausenzeit auf eine halbe Stunde üblich.

Ausgehen

Feiern bis in die Morgenstunden und so lange wie möglich in Kneipen, Diskotheken oder Bars bleiben. Alles kein Problem mehr. Das letzte Wort beim Thema Sperrstunde hat aber immer noch der Wirt oder das Putzkommando.

Ehe

Sind beide Partner volljährig, dürfen sie – auch ohne Zustimmung der Eltern oder des Familiengerichts – heiraten. Wer nicht bis zur Volljährigkeit warten möchte, muss einen Antrag beim Familiengericht stellen. Aber auch in diesem Fall muss einer der Partner volljährig sein.

Führerschein

Die erste Spritztour im eigenen Auto oder in dem der Eltern ist für viele ein absolutes Highlight. Mit der Fahrausbildung darf man natürlich schon vor dem 18. Geburtstag anfangen. Die theoretische Prüfung dürft ihr sogar schon drei Monate, die praktische einen Monat vor dem 17. Geburtstag ablegen. Wenn du den Führeschein bereits mit 17 Jahren gemacht hast und diesen seit einem Jahr dein Eigen nennst, darfst du nun ohne Begleitung fahren. Was für jedes Alter gilt: Zunächst gibt’s den Führerschein nur auf Probe. Besteht ihr die zweijährige Probezeit unbeschadet, erhaltet ihr die unbeschränkte Fahrerlaubnis. Für Omnibusse mit mehr als 8 Fahrgastsitzplätzen und andere Fahrzeuge der Klasse D musst du aber mind. 21 Jahre alt sein.

Geld

Ihr könnt jetzt, auch ohne Zustimmung der Eltern, ein Girokonto bei einer Bank oder Sparkasse eröffnen. Auch Kreditkarten dürft ihr jetzt nutzen und ein Dispokredit wird euch eingeräumt. Voraussetzung: Ihr verfügt über ein regelmäßiges monatliches Einkommen.

Geschäftsfähigkeit

Ihr seid nun voll geschäftsfähig und dürft alle Rechtsgeschäfte selbst tätigen, z.B. Verträge aller Art (Kaufvertrag, Mietvertrag etc.) abschließen. Dies kann ohne Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschehen. Das Risiko für euer Handeln tragt ihr ganz alleine, alle Verpflichtungen müsst ihr selbst erfüllen.

Haftpflicht

Ab 18 muss man sich nicht automatisch selbst versichern. In den meisten Fällen bleibt ihr auch nach dem 18. Geburtstag noch bei euren Eltern versichert. Solange ihr unverheiratet seid und noch eine Ausbildung (Schule, Studium, berufliche Ausbildung) absolviert, bleibt ihr mitversichert, unabhängig vom Alter. Der Versicherungsschutz endet mit Abschluss der Ausbildung bzw. des Studiums.

Jugendschutz

Mit 18 gibt es keinerlei Beschränkungen mehr nach dem Jugendschutzgesetz. Ihr dürft ausgehen solange ihr wollt, jeden Film ansehen und jegliche altersbeschränkten Zeitschriften, Videos, PC-Spiele etc. konsumieren.

Kindergeld

Ganz grundsätzlich bekommen eure Eltern bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld für euch. Die weitere Zahlung hängt in erster Linie davon ab, ob ihr euch in Ausbildung befindet und welches Einkommen ihr habt. Absolviert ihr ein Studium bzw. eine Ausbildung, macht ein freiwilliges soziales Jahr oder habt trotz Bemühungen keine Lehrstelle gefunden, zahlt der Staat noch bis zum 25. Lebensjahr.

Prozessfähigkeit - Strafrecht - Testierfähigkeit

Prozessfähigkeit: Ihr habt jetzt das Recht, Gerichtsprozesse selbst oder durch einen bestellten Vertreter (Anwalt) zu führen. Ihr seid voll prozessfähig. - Strafrecht: Ab 18 seid ihr für euer Handeln alleine verantwortlich und voll strafmündig. Bis zum 21. Lebensjahr gilt man als Heranwachsender und kann für eine Straftat noch nach dem Jugendstrafrecht behandelt werden. Entscheidend hierfür ist die persönliche Reife. - Testierfähigkeit: Dahinter verbirgt sich, dass ihr euer eigenes Testament verfassen könnt. Ihr seid damit offiziell ''testierfähig'', was die Voraussetzung für ein rechtskräftiges Testament ist. Zudem dürft ihr eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen.

Schule

Die Schulpost geht nun direkt an euch. Entschuldigungen, Verweise und Zeugnisse müssen nicht mehr von euren Eltern unterschrieben werden, das könnt ihr von nun an selbst machen. Zudem dürft ihr selbst wählen, welche Schulform ihr besuchen möchtet. Vor der Schulpflicht kann man sich aber trotzdem nicht drücken.

Sorgerecht

Junge Frauen, die mit 18 Mutter werden und unverheiratet sind, erhalten in der Regel das alleinige Sorgerecht für das Kind. Eine Sondererklärung beim Jugendamt macht es allerdings möglich, gemeinsam mit dem Vater die elterliche Sorge zu beantragen und auszuüben.

Wahlrecht

Jetzt habt ihr das volle Wahlrecht, also das aktive wie das passive. Ihr könnt nun eure Kreuze bei Euorpa-, Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen machen. Daneben habt ihr das passive Wahlrecht, was bedeutet, dass ihr euch nun auch selbst zur Wahl stellen und gewählt werden könnt. Was viele nicht wissen: Auch in den Personal- oder Betriebsrat eures Arbeitgebers könnt ihr euch jetzt wählen lassen.

Wohnung

Mit 18 könnt ihr von zu Hause ausziehen und euren Wohnort von jetzt an selbst bestimmen. Von den eigenen vier Wänden träumen viele, dies könnt ihr euch jetzt erfüllen. Beim Blick auf die anfallenden Kosten (Miete, Nebenkosten, Internet etc.) vergeht vielen dann aber die Lust auf die eigene Wohnung schnell wieder. Wesentlich günstiger als eine eigene Wohnung ist meist ein Zimmer in einer WG.

Egal wie ihr euch entscheidet, ihr solltet auf jeden Fall genau überlegen und prüfen, ob eure finanziellen Möglichkeiten ausreichen. Schließlich müsst ihr neben der Wohnung bzw. dem Zimmer auch noch euren Lebensunterhalt bestreiten (Lebensmittel, Hobbys, Auto etc.). Könnt ihr euch eine eigene Wohnung leisten, solltet ihr unbedingt eine Hausratversicherung abschließen, um euch z.B. gegen Schäden durch Feuer, Hagel, Diebstahl oder Vandalismus zu schützen.

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