Deine Rechte mit 16: Was du jetzt darfst

Sascha Gull - 02.05.2019

Rechte ab 16

Der 16. Geburtstag – ein Grund zum Feiern! | Foto: Thinkstock/JohanJK

Rechte und Pflichten mit 16 

Das darfst und musst du nach Vollendung des 16. Lebensjahres:

  • Ausweispflicht

Mit dem vollendeten 16. Lebensjahr bist du verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Es ist jedoch keine Pflicht, diesen mitzuführen!

  • Feiern und Ausgehen

Erlaubt ist dir ab jetzt der Besuch von Discos und Gaststätten bis 24 Uhr. Freu dich aber nicht zu früh: Das Jugendschutzgesetz gibt nur den gesetzlichen Rahmen vor! Deine Eltern als deine Erziehungsberechtigten können immer noch bestimmen, dass du beispielsweise um 23 Uhr zuhause zu sein hast. Beachte: der Besuch von Nachtclubs und Nachtbars ist dir bis zum 18ten Geburtstag weiterhin untersagt!

  • Drogen

Du darfst jetzt offiziell in Gaststätten, Kneipen und Supermärkten Alkohol kaufen, jedoch keinen "Branntwein oder branntweinhaltige Getränke" (darunter fallen alle hochprozentigen Spirituosen wie Whisky, Gin oder Wodka). Rauchen bleibt verboten, bis du 18 bist!

  • Tattoos und Piercings

Du kannst es kaum erwarten, dir einen Anker in die Haut stechen zu lassen? Viele Studios tätowieren Jugendliche schon ab 16, allerdings nur mit Erlaubnis deiner Eltern!

  • Die Pille

Vor dem 16. Lebensjahr lag es im Ermessen des Arztes, ob er dich für "psychisch reif" genug hielt, um dir ein Rezept für die Pille auszustellen. Mit 16 ist es ganz allein deine Entscheidung, dir die Pille verschreiben zu lassen.

  • Heiraten

Wenn dein Partner oder deine Partnerin volljährig ist, darfst du mit 16 Jahren heiraten. Voraussetzung ist allerdings, dass deine Eltern mit der Hochzeit einverstanden sind und sie dich vor Gericht für "ehemündig" erklären lassen.

  • Fahrerlaubnis

Endlich Trecker fahren! Mit 16 Jahren darfst du den Führerschein für die Klassen A1 (Motorrad bis 125 ccm), AM (Moped), L (land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen) und T (Zug- und Arbeitsmaschinen bis 40 km/h) erwerben.

  • Kino

Mehr Blut, mehr Action und mehr nackte Haut: Du darfst jetzt in Filme gehen, die  von der FSK "ab 16" freigegeben wurden.

Anmerkung der Redaktion: In einer vorherigen Version des Artikels haben wir geschrieben, dass man mit 16 Jahren religionsmündig ist. Das ist aber bereits mit der Vollendung des 14. Lebensjahres der Fall. Wir haben diesen Fehler korrigiert. Stand 02.05.2019.

Das könnte dich auch interessieren

Heir findest du weitere Themen, die dich interessieren könnten.

Fahrprüfung Angst

Durch die Führerscheinprüfung fallen – na und?

Jeder kennt sie: Die Angst, zu versagen. Besonders bei der Führerscheinprüfung, an der neben dem eigenen Stolz auch noch eine Menge Geld hängt, ist das Herzrasen oft groß. UNICUM Praktikantin Nina ist gleich zwei Mal durchgefallen – und verrät, warum davon nicht gleich die Welt untergeht.

Jetzt lesen
Tattoopflege

Tattoopflege: Diese Tipps solltest du befolgen!

Du hast ein neues Tattoo? Cool! Damit du daran auch noch lange nach dem Stechen deine Freude hast, solltest du dir unsere Tipps zur Tattoopflege mal ganz genau anschauen.

Jetzt lesen
K.O.-Tropfen

K.O.-Tropfen: So kannst du dich vor Partydrogen schützen

Zehn Minuten, bis du willenlos bist. Drei Stunden, bis du wieder zu dir kommst. Ein ganzes Leben, das du diese kleine Unaufmerksamkeit bereuen wirst. Worum es geht? K.O.-Tropfen, mit denen Täter ihre Opfer auf Partys außer Gefecht setzen und dann sexuell missbrauchen. Wir verraten, wie du dich vor den Partydrogen schützen kannst.

Jetzt lesen

Artikel-Bewertung:

Anzahl Bewertungen: 2402