Deine Rechte in der Schule
Du musst dir nicht alles von den Lehrern gefallen lassen | Foto: Thinkstock/Jupiterimages
Schüler haben ein Recht auf Erholung
- Darf mich mein Lehrer aus der Klasse werfen? Natürlich darf er das. Schulbetrieb erfordert Regeln und der Lehrer muss dafür sorgen, dass die Unterrichtsstunde geordnet ablaufen kann. Das ist auch im Sinne der anderen Schüler. Wenn jemand aus der Klasse stört, muss er es hinnehmen, für eine gewisse Zeit draußen auf dem Flur zu sitzen. Allerdings darf das auch nicht zu lange sein. Auch Schüler einmal auszusperren, die zu spät kommen, ist erlaubt. Es liegt im Ermessen des Lehrers, solche erzieherischen Maßnahmen durchzuführen.
- Muss ich Handy & Co. abgeben? Alles was den Unterricht stört, dürfen Lehrer einziehen. Er darf es aber nicht länger als die jeweilige Stunde behalten. Der Lehrer kann jedoch verlangen, dass deine Eltern in die Schule kommen und den eingezogenen Gegenstand abholen.
- Darf mich mein Lehrer zum Nachsitzen zwingen? Auch das ist eine erzieherische Maßnahme, die erlaubt ist. Die Grenze liegt aber im Interesse des Kindes. Wichtig ist dabei, dass die Schule den Eltern Bescheid gibt. Auch das Überziehen einer Unterrichtsstunde ist generell möglich. Wenn der Lehrer mit seinem Thema noch nicht fertig ist, darf er zur Erreichung des Lernzieles auch über den Gong hinweg unterrichten. Allerdings gilt das nur für ein paar Minuten, er darf nicht die komplette große Pause ausfallen lassen. Denn Schüler haben auch ein Recht auf Erholung.
Unterricht sausen lassen ist verboten
- Kann ich gegen eine schlechte Note vorgehen? Wenn eine Note nur eine geringe Wirkung auf den Schüler hat, dann geht das nicht. Gefährdet die Note aber die Versetzung, ist die Auswirkung groß. Dann kann man sie im Ernstfall vom Verwaltungsgericht überprüfen lassen.
- Darf meine Schule mir provokante Kleidung, Tattoos oder Piercings verbieten? Hier steht das Recht der Schule dem Recht des Schülers auf persönliche Entfaltung entgegen. Ein generelles Verbot ist schwierig, es hängt von der jeweiligen Schule ab, ob das Auftreten der Schüler reguliert wird. Ein katholisches Mädcheninternat wird sicherlich strengere Vorgaben haben, als eine staatliche Schule. Ausnahmen sind hier Schulen mit vorgeschriebener Uniform. Das Tragen von Sprüche-Shirts ist durch die Meinungsfreiheit abgedeckt. Vorausgesetzt sie haben keinen beleidigenden Charakter.
- Muss ich mir Taschenkontrolle gefallen lassen? Grundsätzlich ja. Wichtig ist hier die Frage nach dem Zweck. Geht es darum, dass zum Beispiel eine Klausur ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, darf der Lehrer Taschen nach Spickzetteln durchsuchen. Filzen, also körperliche Untersuchung, ist allerdings verboten. Das verletzt die Würde des Schülers. Spindkontrolle durch den Rektor ist zumindest ohne Ankündigung nicht zulässig.
- Darf ich streiken? Schüler dürfen nicht einfach so dem Unterricht fernbleiben. Das regelt die Schulpflicht. Ein Streikrecht haben sie also nicht. Um ihre Forderungen durchzusetzen, müssen sie andere Wege finden. Auch darf der Schulleiter ihnen verbieten, an Demos teilzunehmen. Vorausgesetzt, sie liegen in der Unterrichtszeit.
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