Schulunfähigkeitsversicherung: Frühzeitiger Schutz für die Zukunft deines Kindes

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Eine längere Krankheit, ein Unfall oder ein dauerhafter Kräfteverlust – fällt dein Kind dadurch monatelang aus dem Unterricht, kann das nicht nur den Schulweg, sondern auch eure finanzielle Situation belasten. Eine Schulunfähigkeitsversicherung fängt diese Risiken früh ab, oft schon ab dem vollendeten 5. Lebensjahr. Sie sichert die laufenden Kosten und kann später sogar in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Erfahre hier, wie der Schutz funktioniert, worin er sich von einer BU für Schüler unterscheidet und ab wann sich der Abschluss lohnt.
Was ist eine Schulunfähigkeitsversicherung?
Eine Schulunfähigkeitsversicherung (SU) springt ein, wenn ein Kind dauerhaft nicht mehr am regulären Unterricht teilnehmen kann – sei es durch Krankheit, eine körperliche Verletzung (z.B. nach einem Unfall) oder einen erheblichen Kräfteverfall. Als schulunfähig gilt ein Kind in der Regel, wenn dieser Zustand mindestens sechs Monate anhält und ärztlich bestätigt ist. In diesem Fall zahlt der Versicherer die vereinbarte Schulunfähigkeitsrente.
Leistung auch bei späterer Berufsunfähigkeit
Wird nach der Schulunfähigkeit eine Berufsunfähigkeit festgestellt, übernimmt die Versicherung ebenfalls die Leistung – meist bis zum vereinbarten Endalter, häufig dem vollendeten 67. Lebensjahr, ähnlich wie bei einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).
Der Schutz gilt nicht nur für die Schulzeit, sondern auch während eines Studiums. Obwohl der Name „Schulunfähigkeitsversicherung“ lautet, kann sie also auch im Studium greifen.
Nach dem 18. Geburtstag kann das Kind den Vertrag selbst übernehmen und fortführen. Ab wann lässt sich eine Schulunfähigkeitsversicherung abschließen?
Das Mindestalter variiert je nach Versicherer. Teilweise ist ein Abschluss bereits ab dem vollendeten 5. Lebensjahr möglich – vorausgesetzt, das Kind besucht bereits die Schule. Manchmal liegt die Altersgrenze bei Vollendung des 8. Lebensjahres.
Zum Vergleich: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler kann meist erst ab dem vollendeten 10. Lebensjahr, teils sogar erst ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, abgeschlossen werden.
Warum kann eine Schulunfähigkeitsversicherung wichtig sein?
Auch wenn das Risiko einer Schulunfähigkeit statistisch gering ist, bedeutet das wenig, wenn es das eigene Kind trifft. Im Ernstfall werden oft finanzielle Mittel für Pflege, Betreuung oder private Nachhilfe benötigt. Zudem kann es erforderlich sein, die eigene Arbeitszeit zu reduzieren, um das Kind zu versorgen.
Staatliche Unterstützung gibt es in der Regel nicht, wenn ein Kind schulunfähig wird. Umwandlung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung
Nach Ende der Schulzeit – in manchen Fällen schon ab dem vollendeten 14. Lebensjahr – kann eine bestehende Schulunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden.
Hier zeigt sich ein wesentlicher Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler: Diese muss nicht umgewandelt werden, da es sich bereits um eine reguläre BU handelt.
Zwar entfällt bei der Umwandlung einer Schulunfähigkeitsversicherung die Gesundheitsprüfung, allerdings können Versicherer andere Faktoren wie den neuen Beruf oder risikoreiche Hobbys berücksichtigen. Diese können je nach Gefährdung zu spürbar höheren Beiträgen führen.
Unterschiede zwischen Schulunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler
Abschlussalter
Je nach Anbieter lässt sich eine Schulunfähigkeitsversicherung bereits ab der Einschulung – also meist ab dem vollendeten 5. Lebensjahr – abschließen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler ist in der Regel erst ab dem vollendeten 10. Lebensjahr möglich, bei einigen Versicherern sogar erst ab 15 Jahren.
Leistungsfall: Schulunfähigkeit vs. Berufsunfähigkeit
Während die Schulunfähigkeitsversicherung auf den Leistungsfall „Schulunfähigkeit“ abzielt, prüft die Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler wie eine reguläre BU den Beruf „Schüler“. Im Ergebnis ist die Leistung ähnlich, auch wenn der Prüfungsmaßstab etwas anders angesetzt wird.
Berufsprüfung bei Umwandlung
Ein wesentlicher Unterschied: Eine Schulunfähigkeitsversicherung muss nach der Schulzeit in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden. Dabei wird die neue Berufsgruppe geprüft – was zu höheren Beiträgen führen kann, insbesondere wenn das Kind einen risikoreichen Beruf wie z.B. Dachdecker ergreift.
In diesem Fall ist es erforderlich, den Beginn der Berufsausbildung oder ähnlicher Tätigkeiten zu melden. Erfolgt keine Meldung, kann der Versicherer den Vertrag je nach Bedingungen beenden oder die Leistung auf eine Erwerbsunfähigkeit beschränken.
Die Meldung sollte in der Regel innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Vorteil: Die Umwandlung erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung – auch wenn die neue Tätigkeit teurer eingestuft wird, hängt der Beitrag dann nicht von einem möglichen schlechteren Gesundheitszustand ab.
Warum Berufsunfähigkeitsversicherung bereits als Schüler abschließen?
Der Abschluss einer Schulunfähigkeitsversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler bietet sowohl Eltern als auch Kindern wichtige Vorteile.
Für die Eltern bedeutet die Absicherung vor allem finanzielle Sicherheit, falls das Kind aufgrund einer längeren Erkrankung oder anderer Gründe nicht mehr am Schulunterricht teilnehmen kann.
Auch wenn das Risiko statistisch eher gering ist, überwiegen aus Sicht des Kindes mehrere entscheidende Pluspunkte: Die Beiträge sind besonders günstig, da das Eintrittsalter niedrig ist, bei einer BU für Schüler die Berufsgruppe „Schüler“ gilt und in der Regel weder Vorerkrankungen noch riskante Hobbys vorhanden sind.
Die günstige Einstufung der Berufsgruppe kann vor allem dann vorteilhaft sein, wenn später ein handwerklicher Beruf angestrebt wird – dieser Punkt trifft jedoch nicht auf die Schulunfähigkeitsversicherung zu.
Ein weiterer Vorteil ist die auf zehn Jahre begrenzte vorvertragliche Anzeigepflicht: Nach Ablauf dieser Frist dürfen Versicherer im Leistungsfall die damaligen Gesundheitsangaben nicht mehr überprüfen.
Zwar sollte dieses Risiko bei einer professionellen BU-Beratung mit Einsicht in die Krankenakten ohnehin minimiert werden, dennoch ist es ein Aspekt, den man im Hinterkopf behalten sollte.