Schulunfähigkeitsversicherung: Frühzeitiger Schutz für die Zukunft deines Kindes

Erklärung zur Schulunfähigkeitsversicherung für Kinder: Wann sie greift, wie sie sich von einer Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheidet und welche Vorteile sie Eltern sowie Kindern bietet.

Bild: Choreograph / Gettyimages

Eine längere Krankheit, ein Unfall oder ein dauerhafter Kräfteverlust – fällt dein Kind dadurch  monatelang aus dem Unterricht, kann das nicht nur den Schulweg, sondern auch eure  finanzielle Situation belasten. Eine Schulunfähigkeitsversicherung fängt diese Risiken früh ab,  oft schon ab dem vollendeten 5. Lebensjahr. Sie sichert die laufenden Kosten und kann später  sogar in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden – ohne erneute  Gesundheitsprüfung. Erfahre hier, wie der Schutz funktioniert, worin er sich von einer BU für  Schüler unterscheidet und ab wann sich der Abschluss lohnt. 

Was ist eine Schulunfähigkeitsversicherung? 

Eine Schulunfähigkeitsversicherung (SU) springt ein, wenn ein Kind dauerhaft nicht mehr am  regulären Unterricht teilnehmen kann – sei es durch Krankheit, eine körperliche Verletzung (z.B.  nach einem Unfall) oder einen erheblichen Kräfteverfall. Als schulunfähig gilt ein Kind in der  Regel, wenn dieser Zustand mindestens sechs Monate anhält und ärztlich bestätigt ist. In  diesem Fall zahlt der Versicherer die vereinbarte Schulunfähigkeitsrente. 

Leistung auch bei späterer Berufsunfähigkeit 

Wird nach der Schulunfähigkeit eine Berufsunfähigkeit festgestellt, übernimmt die Versicherung  ebenfalls die Leistung – meist bis zum vereinbarten Endalter, häufig dem vollendeten 67.  Lebensjahr, ähnlich wie bei einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).  

Der Schutz gilt nicht nur für die Schulzeit, sondern auch während eines Studiums. Obwohl der  Name „Schulunfähigkeitsversicherung“ lautet, kann sie also auch im Studium greifen. 

Nach dem 18. Geburtstag kann das Kind den Vertrag selbst übernehmen und fortführen. Ab wann lässt sich eine Schulunfähigkeitsversicherung abschließen? 

Das Mindestalter variiert je nach Versicherer. Teilweise ist ein Abschluss bereits ab dem  vollendeten 5. Lebensjahr möglich – vorausgesetzt, das Kind besucht bereits die Schule.  Manchmal liegt die Altersgrenze bei Vollendung des 8. Lebensjahres. 

Zum Vergleich: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler kann meist erst ab dem  vollendeten 10. Lebensjahr, teils sogar erst ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, abgeschlossen  werden. 

Warum kann eine Schulunfähigkeitsversicherung wichtig sein? 

Auch wenn das Risiko einer Schulunfähigkeit statistisch gering ist, bedeutet das wenig, wenn es  das eigene Kind trifft. Im Ernstfall werden oft finanzielle Mittel für Pflege, Betreuung oder private  Nachhilfe benötigt. Zudem kann es erforderlich sein, die eigene Arbeitszeit zu reduzieren, um  das Kind zu versorgen. 

Staatliche Unterstützung gibt es in der Regel nicht, wenn ein Kind schulunfähig wird. Umwandlung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Nach Ende der Schulzeit – in manchen Fällen schon ab dem vollendeten 14. Lebensjahr – kann  eine bestehende Schulunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine  Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden. 

Hier zeigt sich ein wesentlicher Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler:  Diese muss nicht umgewandelt werden, da es sich bereits um eine reguläre BU handelt. 

Zwar entfällt bei der Umwandlung einer Schulunfähigkeitsversicherung die Gesundheitsprüfung,  allerdings können Versicherer andere Faktoren wie den neuen Beruf oder risikoreiche Hobbys  berücksichtigen. Diese können je nach Gefährdung zu spürbar höheren Beiträgen führen. 

Unterschiede zwischen Schulunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler 

Abschlussalter 

Je nach Anbieter lässt sich eine Schulunfähigkeitsversicherung bereits ab der Einschulung – also  meist ab dem vollendeten 5. Lebensjahr – abschließen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für  Schüler ist in der Regel erst ab dem vollendeten 10. Lebensjahr möglich, bei einigen  Versicherern sogar erst ab 15 Jahren. 

Leistungsfall: Schulunfähigkeit vs. Berufsunfähigkeit 

Während die Schulunfähigkeitsversicherung auf den Leistungsfall „Schulunfähigkeit“ abzielt,  prüft die Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler wie eine reguläre BU den Beruf „Schüler“.  Im Ergebnis ist die Leistung ähnlich, auch wenn der Prüfungsmaßstab etwas anders angesetzt  wird. 

Berufsprüfung bei Umwandlung 

Ein wesentlicher Unterschied: Eine Schulunfähigkeitsversicherung muss nach der Schulzeit in  eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden. Dabei wird die neue Berufsgruppe  geprüft – was zu höheren Beiträgen führen kann, insbesondere wenn das Kind einen  risikoreichen Beruf wie z.B. Dachdecker ergreift. 

In diesem Fall ist es erforderlich, den Beginn der Berufsausbildung oder ähnlicher Tätigkeiten zu  melden. Erfolgt keine Meldung, kann der Versicherer den Vertrag je nach Bedingungen beenden  oder die Leistung auf eine Erwerbsunfähigkeit beschränken. 

Die Meldung sollte in der Regel innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Vorteil: Die Umwandlung  erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung – auch wenn die neue Tätigkeit teurer eingestuft wird,  hängt der Beitrag dann nicht von einem möglichen schlechteren Gesundheitszustand ab. 

Warum Berufsunfähigkeitsversicherung bereits als Schüler abschließen? 

Der Abschluss einer Schulunfähigkeitsversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung  für Schüler bietet sowohl Eltern als auch Kindern wichtige Vorteile.  

Für die Eltern bedeutet die Absicherung vor allem finanzielle Sicherheit, falls das Kind aufgrund  einer längeren Erkrankung oder anderer Gründe nicht mehr am Schulunterricht teilnehmen  kann. 

Auch wenn das Risiko statistisch eher gering ist, überwiegen aus Sicht des Kindes mehrere  entscheidende Pluspunkte: Die Beiträge sind besonders günstig, da das Eintrittsalter niedrig ist,  bei einer BU für Schüler die Berufsgruppe „Schüler“ gilt und in der Regel weder Vorerkrankungen  noch riskante Hobbys vorhanden sind.  

Die günstige Einstufung der Berufsgruppe kann vor allem dann vorteilhaft sein, wenn später ein  handwerklicher Beruf angestrebt wird – dieser Punkt trifft jedoch nicht auf die  Schulunfähigkeitsversicherung zu.  

Ein weiterer Vorteil ist die auf zehn Jahre begrenzte vorvertragliche Anzeigepflicht: Nach Ablauf  dieser Frist dürfen Versicherer im Leistungsfall die damaligen Gesundheitsangaben nicht mehr  überprüfen.  

Zwar sollte dieses Risiko bei einer professionellen BU-Beratung mit Einsicht  in die Krankenakten ohnehin minimiert werden, dennoch ist es ein Aspekt, den man im Hinterkopf behalten sollte.