Wohnungssuche: Diese Dokumente brauchst du!

Merel Neuheuser - 22.07.2016

Wohnungssuche Dokumente

Ansehen und einziehen? Ganz so einfach ist es mit der Wohnung nicht ... | Foto: Thinkstock/wgmbh

Schufa-Nachweis

Die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" (Schufa) ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das Daten über Verbraucher sammelt. Über die Schufa-Auskunft erhält der Vermieter Informationen über deine Kreditwürdigkeit. Einmal im Jahr hast du ein Recht auf eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft, allerdings eignet sich diese Auskunft nur bedingt, da sämtliche deiner Daten aus Kundenkontos, Konten, Verträgen oder Forderungen aufgeführt werden. Nutzt du die kostenlose Auskunft, musst du auf jeden Fall viele Daten schwärzen, beispielsweise Kontonummern.

Eine gute, aber leider nicht kostenfreie Alternative ist die Schufa-Bonitätsauskunft, die du online für etwa 25 Euro beantragen kannst. Hier bekommt ihr ein Schreiben für Vermieter, das keine sensiblen Daten enthält, sondern ausschließlich Auskunft darüber gibt, ob ihr ein kreditwürdiger Mieter seid. Ein weiterer Vorteil: Bei Mietbörsen wie Immobilienscout24 kannst du dieses Schreiben sofort downloaden und musst nicht auf die Bearbeitungszeit plus Versand warten.

  • Claus O. Deese, Geschäftsführer und Gründer des Mieterschutzbund e. V. rät dazu: "Der Forderung nach einer Schufa-Auskunft kann man ruhig nachkommen. Der Vorteil der Bonitätsauskunft bzw. der Verbraucherauskunft gegenüber der kostenlosen Selbstauskunft ist zudem, dass keine Gefahr besteht, dass sich eine längst erledigte Altlast, beispielsweise eine vergessene Rate beim Sofakauf vor einigen Jahren, als Negativpunkt liest."

Vorvermieterbescheinigung/Mietschuldenfreiheitsbescheinigung/Mietzeugnis

Einige Vermieter fordern eine Bestätigung deines letzten Vermieters, dass du deine Miete immer pünktlich bezahlt hast und keine Mietrückstände bestehen. Natürlich macht dieses Dokument nur Sinn, wenn es dir nur Positives bescheinigt. Unter den oben genannten Schlagworten findest du zahlreiche Mustertexte im Internet, beispielsweise unter immonet.de.

  • Experte Claus O. Deese: "Eine heikle Sache, einen Rechtsanspruch auf so eine Erklärung hat der neue Vermieter natürlich nicht. Würde das Vorvermieterzeugnis nicht gut ausfallen oder Mietrückstände zeigen, dann sollte – trotz Forderung – besser darauf verzichtet werden.“

Mieterselbstauskunft

Sehr häufig wirst du aufgefordert, schon vor der Besichtigung eine Mieterselbstauskunft zu schicken. Das kann entweder ein Muster aus dem Internet sein oder ein eigenes Formular. Hat der Vermieter einen Immobilienmakler eingesetzt, bekommstdu das Formular in der Regel von ihm. In der Selbstauskunft können alle möglichen Themen abgefragt werden, einige musst du ehrlich beantworten, andere nicht, da sie eigentlich gar nicht abgefragt werden dürften oder den Vermieter nichts angehen.

Geldfragen

Experte Claus O. Deese: "Alle Fragen zur Bonität müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Lügt man beim Gehalt, kann das auch später noch zur Kündigung führen."

Personenfragen oder Wohnform

"Es muss angegeben werden, wer einzieht. In welcher Beziehung die Personen zueinander stehen, geht den Vermieter nichts an. Es könnte auch nach Einzug kein Strick daraus gedreht werden, wenn in einer Annonce steht, der Vermieter wünsche keine WG und es handelt sich doch um eine WG, denn 'Wohngemeinschaft' ist kein eindeutiger Rechtsbegriff."

Private Fragen

"Politische, religiöse oder gar sexuelle Orientierungen dürfen zwar abgefragt werden, an diesen Stellen kann man problemlos der Wahrheit ausweichen."

Vorstrafen

"In der Regel besteht keine Pflicht, Vorstrafen tatsächlich anzugeben. Auch über laufende Ermittlungsverfahren muss keine wahrheitsgemäße Antwort gegeben werden."

Aktuelle Kredite

"Auch Kredite müssen eigentlich nicht angegeben werden. Hier ist es aber eine Einzelfallentscheidung, je nach Schwere und Größe. Auf Nachfrage des Vermieters muss eine Pfändung beispielsweise angegeben werden, der Kredit über die Ratenzahlung des Fernsehers nicht."

Musikinstrumente

"Dieser Punkt muss nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Schließlich kann man kurz nach dieser Aussage tatsächlich das Schlagzeug-Spielen für sich entdecken. Allerdings müsste die Musik dann im Rahmen der Zimmerlautstärke bleiben."

Haustiere

"Kleintiere müssen in der Regel nicht angegeben werden. Alles ab der Größe einer Katze sollte allerdings dringend aufgeführt werden, denn wenn die Aussage hier nicht mit der entsprechenden Klausel im Mietvertrag übereinstimmt, hat der Vermieter einen Unterlassungsanspruch, und die Katze abzugeben ist wohl nie eine schöne Lösung."

Kopie des Personalausweises

Einige Vermieter fordern schon vor der Besichtigung die Kopie des Personalausweises.

  • Das sagt der Experte Claus O. Deese: "Das ist ein Relikt aus alter Zeit, aber nicht bedenklich."

Einkommensnachweis

Manchmal wirst du aufgefordert, die Gehaltsnachweise der letzten drei Monate vorzulegen – vorausgesetzt, du hast tatsächlich schon einen Job. Trittst du erst einen neuen Job an, kannst du dir auch von deinem neuen Arbeitgeber Gehalt und Dienstantritt bestätigen lassen. Hast du noch gar keinen Job, kann es sein, dass der Vermieter anstelle der Gehaltsnachweise eine Bürgschaft haben möchte.

  • Das sagt der Experte: "Dem zukünftigen Vermieter eine Kopie der letzten drei Gehaltsnachweise zukommen zu lassen, ist in Sachen Datenschutz zwar nicht optimal, da auf dem Dokument auch einige weitere Angaben zur Person stehen, etwa die Krankenkasse, aber durchaus üblich."

Bürgschaft

Eine Bürgschaft macht nur Sinn, wenn kein regelmäßiges Gehalt bezogen wird. Es ist eine Sicherheit für den Vermieter, dass er in jedem Fall seine Miete bekommt. In der Regel sind es die Eltern, die hier einspringen und sich für dich verbürgen. Natürlich bist du nicht verpflichtet, eine Bürgschaft abzugeben. Sollte der Vermieter sie aber explizit fordern und du kannst dem nicht nachkommen, kann es natürlich sein, dass sich der Vermieter für einen anderen Interessenten entscheidet.

Bei der Bürgschaft wird rechtlich zwischen zwei Varianten unterschieden – die unaufgeforderte Bürgschaft, die zur Erhöhung der Chancen bei einer Wohnungsbewerbung häufig eingebracht wird, oder die explizit vom Vermieter geforderte Bürgschaft. Die geforderte Bürgschaft ist nicht rechtens, wenn gleichzeitig eine Kaution verlangt wird und Kaution und Bürgschaft drei Monatskaltmieten übersteigen. Bei der unaufgeforderten Bürgschaft ist das anders, da sie freiwillig ist haftet der Bürge unter Umständen für alle Mietrückstände, Schäden und Schadenersatzansprüche.

  • Experte Claus O. Deese: "Bürgschaften kommen extrem häufig vor, allerdings sollte man sehr genau darauf achten, welche Formulierungen und Rahmenbedingungen gewählt werden. Das Risiko, tatsächlich finanziell in Anspruch genommen zu werden, trägt hier nicht der Mieter, sondern der Bürge."

Makler-Provision oder sonstige Gebühren

Seit Juni 2015 gilt die Regel: Wer den Makler beauftragt, der zahlt ihn auch. Liest du also eine Wohnungsannonce eines Immobilienmaklers und kontaktierst ihn, brauchst du nichts zu befürchten.

  • Das sagt der Experte: "Direkt nach der Gesetzesänderung wurde noch häufig versucht, die Kosten auf anderem Wege auf den Mieter zu übertragen. Das ist mittlerweile kaum noch der Fall. Sollte in der Annonce die Rede von Gebühren wie 'Vertragsabschlussgebühren' sein, dann rate ich, diese erst einmal zu bezahlen (meist sind es nicht mehr als 200 Euro, Anm. d. Red.) und sich danach das Geld zurückzuholen, denn solche Gebühren sind nicht rechtens."

Individuelles Anschreiben

Musst du ohnehin ein paar Dokumente einreichen, ist es absolut sinnvoll, ein kurzes Anschreiben zu verfassen. Stell dich kurz vor und schreib, warum du ein geeigneter Mieter bist und was dir an der Wohnung gefällt. Wenn du magst: Füg ein Foto hinzu. So wird aus einer anonymen Anfrage eine Person.

  • Tipp: Makler benötigen die geforderten Dokumente häufig in digitaler Form. Sorge also rechtzeitig dafür, dass dir alle Unterlagen als brauchbare PDFs vorliegen!

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