Jura ohne NC studieren: Voraussetzungen, Studium und Aussichten

Marvin Kesper - 06.01.2023

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Jura ohne NC studieren: Das geht!

Es gibt Studiengänge, die sind so begehrt, dass man schon im Vorfeld weiß, dass man ohne einen hohen Numerus Clausus eigentlich keine Chance auf einen Studienplatz hat. Dazu gehört neben den Fächern Medizin und Psychologie auch die Rechtswissenschaft. Doch auch ohne einen hohen Einser-NC musst du deinen Traum vom Jurastudium nicht direkt begraben. Denn Jura ohne NC studieren, das geht! Wir verraten dir wie.

Voraussetzungen für ein Jurastudium

Das Studium der Rechtswissenschaften, auch Jurastudium genannt, ist sehr begehrt. Das liegt vor allem an den hervorragenden Berufsaussichten. Aus diesem Grund gilt an vielen Universitäten eine Zulassungsbeschränkung. Du kannst dich darauf einstellen, dass für ein Jurastudium ein Numerus Clausus (NC) von ungefähr 1,8 nötig ist. Allerdings unterscheiden sich die NCs von Standort zu Standort. Falls deine Abi-Noten also nicht überragend sind und du trotzdem Jura studieren möchtest, solltest du die Zulassungsbeschränkungen verschiedener Universitäten vergleichen. Alternativ kannst du Jura auch an einer privaten Hochschule studieren. Statt eines NCs werden hier eigene Auswahlverfahren angewandt, die deine Studierfähigkeit und deine Persönlichkeit auf den Prüfstand stellen.

Jura ohne NC und trotzdem gleichwertig

Wenn du unbedingt Jurist /-in werden möchtest, aber nicht an einer öffentlichen Hochschule studieren möchtest, gibt es Alternativen. Eine davon ist, Jura an einer privaten Hochschule zu studieren. Die Studieninhalte sind mit denen an einer öffentlichen Universität vergleichbar. Der Vorteil von privaten Hochschulen ist, dass du dort nicht einer von vielen bist. Die Gruppen in den Vorlesungen sind überschaubar, die Lerngruppen klein. So bleibt für Dozenten mehr Zeit für eine persönlichere Betreuung und die Möglichkeit, Vorlesungen interaktiv zu gestalten. Das ist im Jurastudium besonders wichtig, da komplizierte Sachverhalte oft auf verschiedenen Wegen gelöst werden können und so der Lösungsweg jedes Einzelnen ausführlich besprochen werden kann. 

An öffentlichen Hochschulen kann es schon mal vorkommen, dass du mit mehreren hundert Studierenden in einer Vorlesung sitzt. Da bleibt nicht viel Zeit für ausführliches Nachfragen und du musst alternativ auf eine Sprechstunde beim Dozenten warten. Zu beachten ist, dass ein Privatstudium immer Gebühren mit sich bringt. Wer jedoch die nötigen Fähigkeiten mitbringt, der hat an privaten Hochschulen auch die Chance auf ein Stipendium. So kannst du auf eine moderne Ausstattung zurückgreifen, die dir eine gute Lern- und Arbeitsatmosphäre bietet. Ein Auslandssemester, die passende Fremdsprachenausbildung, Softskill-Trainings und Maßnahmen zur Förderung deiner Persönlichkeitsentwicklung gehören ebenfalls zu den Besonderheiten eines privaten Jurastudiums.

NC-freies Jurastudium an einer öffentlichen Uni

Wenn eine private Hochschule aber nichts für dich ist und du nicht an einen bestimmten Standort gebunden bist, gibt es auch öffentliche Universitäten, an denen du Jura ohne NC studieren kannst. Beispielsweise in Bayreuth, Erlangen oder Jena. Hier solltest du natürlich darauf achten, dass es sich um ein vollwertiges Jurastudium handelt. Einige NC-freie Jura-Studiengänge führen nämlich nicht zu einem Examen und ermöglichen dir nicht den Weg in den Staatsdienst oder zum Beruf Rechtsanwalt. Deshalb solltest du dich vorher gut über deinen Wunschstudiengang und die Hochschule informieren. In den beliebten Ballungsgebieten, wie zum Beispiel Düsseldorf oder Berlin, wirst du einen NC-freien Jura-Studiengang nicht finden. Sollte es für dich also infrage kommen, an einer Universität außerhalb der berühmten Studentenhochburgen Jura zu studieren, hast du gute Chancen, freie Studiengänge oder welche mit einer niedrigen Zulassungsbeschränkung zu finden.

Ablauf des Jurastudiums

Das Jurastudium gehört zu den anspruchsvollsten Studiengängen und viele angehende Studierende fragen sich im Vorfeld: Wie schwer ist ein Jurastudium wirklich? Pauschal lässt sich das nicht beantworten, weil der Aufbau eines Jurastudiums von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ist. Da es keine einheitliche Regelung gibt, kann es schon mal undurchsichtig wirken. Wir erklären dir den grundsätzlichen Aufbau. 

Grund- und Hauptstudium 

In den ersten Semestern des Jurastudiums absolvierst du das sogenannte Grundstudium. Meistens sind dies die ersten vier Semester, jedoch variiert die vorgesehene Semesteranzahl von Uni zu Uni. Wie der Name schon sagt, werden hier die Grundlagen für den weiteren Verlauf des Studiums vermittelt. Hier begegnen dir Module wie Grundlagen der Rechtswissenschaften, Basiswissen im öffentlichen, Zivil- und Strafrecht oder Rechtsphilosophie. Im darauffolgenden Hauptstudium vertiefst du dein Wissen in diesen Bereichen und behandelst Themenbereiche wie Europarecht, Handelsrecht oder auch Erbrecht. 

Vorgeschriebene Praktikumszeit

Im Hauptstudium musst du außerdem ein juristisches Pflichtpraktikum absolvieren. Eine Mindestdauer der praktischen Studienzeit ist mit drei Monaten bundesweit vorgeschrieben. Wie die Praktika aufgeteilt sind, ist in jedem Bundesland unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel musst du die drei Monate Praktikum in zwei Teilen absolvieren: sechs Wochen bei einer Verwaltungsbehörde und sechs Wochen in der Rechtspflege, wie etwa bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin. In Hessen wiederum musst du mindestens einen Monat bei Gericht und einen Monat bei einer Stelle deiner Wahl Praktikum machen. Auch hier sind mindestens drei Monate vorgeschrieben. In einigen Jura-Studiengängen ist sogar ein Auslandspraktikum möglich. 

Universitärer Schwerpunkt

Als Teil deiner Examensprüfung musst du einen Schwerpunkt wählen und darin eine universitäre Prüfung ablegen. Beispielsweise kannst du dich bei deinem Schwerpunkt auf die Bereiche Strafrecht, Zivilrecht oder auch Medienrecht konzentrieren. Doch Vorsicht! Bei deinem universitären Schwerpunkt solltest du unbedingt die Prüfungsordnung im Blick behalten. An einigen Universitäten kann es nämlich sein, dass dir schon einer vorgegeben wird. Auch der Zeitpunkt ist abhängig von der Prüfungsordnung, denn an manchen Universitäten ist der Schwerpunkt eine Voraussetzung, um für das staatliche Examen zugelassen zu werden. Üblicherweise kannst du dir deinen Schwerpunkt allerdings frei legen. Entweder parallel zu deinen Hauptkursen, nachdem du alle Scheine gemacht hast und vor dem Examen stehst, oder nach deinem ersten Staatsexamen, vorausgesetzt, dass der Schwerpunkt kein Zulassungskriterium ist. Egal, wie du ihn legst, der universitäre Schwerpunkt macht immer 30 Prozent deiner Note im ersten Staatsexamen aus. 

Erstes Staatsexamen

Das erste Staatsexamen ist der Abschluss deiner universitären Juristenausbildung. Um dich darauf vorzubereiten, hast du in den meisten Fällen zwei Semester Zeit. In diesem Zeitraum besuchst du Repetitorien, also Kurse, in denen du das bereits Gelernte wiederholst. Dabei werden dir oft ehemalige Examensklausuren zur Übung vorgelegt. Diese werden an öffentlichen Universitäten oft nur von privaten Anbietern angeboten und kosten eine Gebühr, zusätzlich zu deinen Semestergebühren. An privaten Hochschulen ist das Repetitorium in der Regel inklusive. Das Staatsexamen besteht aus mehreren Klausuren in den Rechtsbereichen Straf-, Zivil- und öffentliches Recht und einer mündlichen Abschlussprüfung. Außerdem fließt die Note des Schwerpunktes zu 30 Prozent in die Examensnote ein. 

Nach dem ersten Staatsexamen

Selbst, wenn du dein erstes Staatsexamen bestanden hast, bist du noch kein vollständiger Jurist, jedoch ist deine universitäre Ausbildung abgeschlossen. Danach absolvierst du ein zweijähriges Referendariat in einer Anwaltskanzlei, um anschließend das zweite Staatsexamen abzulegen. Das zweite Staatsexamen unterscheidet sich im Ablauf kaum von dem ersten. Je nach Bundesland schreibst du in der zweiten juristischen Prüfung sieben bis elf Klausuren und legst zusätzlich eine mündliche Prüfung ab. Während deiner Station beim Anwalt wirst du zu den Prüfungsterminen geladen und kannst dich anmelden. In einigen Bundesländern fällt die Anmeldung weg und du wirst automatisch für eine Klausur eingetragen. Erst, wenn du das zweite Staatsexamen abgelegt hast, bist du Volljurist und kannst als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt arbeiten. 

Berufsaussichten als Jurist /-in

Deine Berufsaussichten richten sich als Jurist oder Jursitin stark nach deiner Abschlussnote im Examen. Benotet werden deine Prüfungen von null bis 18 Punkte. Ab einer Gesamtpunktzahl von vier hast du dein Examen bestanden. Wirklich hervorragende Berufsaussichten hast du aber erst ab einer Punktzahl von neun Punkten. Dann hast du dein Examen mit der Note "voll befriedigend" bestanden und man spricht von einem "Prädikatsexamen". Dieses ist in vielen Großkanzleien und im öffentlichen Dienst Einstellungsvoraussetzung. Nichtsdestotrotz, egal, ob als Richter /-in, Staatsanwalt oder -anwältin, Anwalt oder Anwältin mit einer eigenen Kanzlei oder in einer Rechtsabteilung – Juristen und Jursitinnen sind gefragt. Das Einstiegsgehalt eines /-r Volljuristen /-in liegt durchschnittlich bei 4.600 Euro brutto im Monat. Die Gehälter schwanken jedoch stark und in einer großen, renommierten Kanzlei kannst du noch deutlich mehr verdienen. 

FAQ: Häufige Fragen

Kann man Jura auch ohne NC studieren?

Ja, du kannst Jura auch ohne NC studieren. Es gibt Unis, an denen gibt es keine Beschränkungen für dieses Studium. Dazu gehören unter anderem die Uni Bielefeld, Frankfurt an der Oder, Passau, die Saarland Universität, dieUniversität Greifswald, Halle, Jena und Leipzig.

Kann man mit 3.0 Jura studieren?

Auch mit einem Abischnitt von 3.0 kannst du Jura studieren. Es gibt Unis, bei denen es gar keinen bestimmten NC gibt. Du brauchst also keine Supernoten, um dir deinen Wunsch vom Studium der Rechtswissenschaften zu erfüllen.

Kann man mit 2.5 Jura studieren?

An einigen Unis liegt der NC für Jura zwischen 1.5 und 2.5. Aber auch jenseits eines Abischnitts von 2.5 ist ein Jurastudium möglich, denn es gibt Hochschulen, die das Studium ganz ohne Zulassungsbeschränkungen anbieten.

Jura ohne NC studieren: ein Überblick

  • Auch wenn es häufig heißt, für ein Jurastudium brauche man einen hohen NC: ein Jurastudium geht auch ganz ohne.
  • An vielen Unis gibt es Zulassungebeschränkungen. Dort liegt der NC im Schnitt im mittleren Einserbereich.
  • Einige Unis bieten ein Jurastudium ganz ohne Zulassungsbeschränkungen an.
  • Alternativ kannst du auch an einer privaten Uni Jura ohne NC studieren. Dafür musst du dich hier auf zum Teil hohe Studiengebühren einstellen.

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