Duales Studium: Alles über deinen Arbeitsvertrag

UNICUM Onlineredaktion - 19.02.2024

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Duales Studium: der Arbeitsvertrag

Ein duales Studium verbindet Studium und Ausbildung miteinander. Das bedeutet, dass du einerseits ein Studium absolvierst und Vorlesungen und Seminare besuchst sowie Klausuren schreibst. Andererseits durchläufst du eine Ausbildung im Betrieb und eignest dir so auch sehr viel praktisches Wissen an. 

Eine Ausbildung zu absolvieren bedeutet aber auch: Du gehst ein Beschäftigungsverhältnis ein. Du wirst also Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin. Und dazu gehört, dass du einen Arbeitsvertrag unterschreibst. Was das heißt und worauf du dabei achten solltest, erfährst du hier.

Einen Vertrag oder mehrere?

Wenn du dich für ein duales Studium entscheidest, wirst du nach der mündlichen Zusage deines künftigen Arbeitgebers oder deiner künftigen Arbeitgeberin irgendwann einen oder auch mehrere Arbeitsverträge im Briefkasten haben. Die einzelnen Vertragsbestandteile unterscheiden sich je nach Studienmodell. 

Wenn du dich für ein praxisintegriertes duales Studium entschieden hast, brauchst du in der Regel nur eine Unterschrift zu leisten. Bei einem ausbildungsintegrierten Studium bekommst du außerdem einen Berufsausbildungsvertrag und einen Arbeitsvertrag für die restliche Zeit nach deiner Prüfung vor der IHK- oder Handwerkskammer, weil du in diesem Fall ja nicht nur ein Studium, sondern auch eine Ausbildung machst.

Duales Studium Arbeitsvertrag: die Inhalte

Per Definition ist der Arbeitsvertrag nach deutschem Recht ein privatrechtlicher Vertrag zweier Vertragspartner /-innen zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses, nämlich zwischen Arbeitgeber /-in und Arbeitnehmer /-in. Der Arbeitsvertrag wird schriftlich geschlossen und beinhaltet verschiedene Bestandteile. Zu ihnen gehören unter anderem:

  • Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Probezeit
  • Vergütung
  • Urlaubsanspruch

In Bezug auf das duale Studium kommen noch Punkte wie die Theorie- und Praxiszeiten und die Rückzahlungsklausel hinzu. Einen einheitlichen Arbeitsvertrag gibt es allerdings nicht. Der Vertrag kann sich von Arbeitgeber /-in zu Arbeitsgeber /-in unterscheiden und hängt auch von dem Studienmodell ab, für das du dich im dualen Studium entscheidest.

Vertragsdauer

Beim ausbildungsintegrierten Studium läuft der Lehrvertrag in der Regel zwei oder drei Jahre, der Studienvertrag regelt die Dauer bis zum Studienabschluss über die Dauer der Ausbildung hinaus. Normalerweise ist dort auch festgehalten, wie lange du die Regelstudienzeit überziehen darfst (gar nicht bis mehrere Monate). Beim praxisintegrierten Studium regelt der Studienvertrag die Zeit bis zum Abschluss, den du vermutlich in drei oder vier Jahren erreichst.

Probezeit

Ausbildungsintegrierende Studenten /-innen haben nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine Probezeit zwischen einem und vier Monaten ohne Kündigungsfrist, praxisintegrierende Studierende bis zu sechs Monate mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB). 

Gut zu wissen

Beim ausbildungsintegrierenden dualen Studium studierst du und absolvierst nebenbei eine Ausbildung beim Partnerbetrieb der Hochschule. Beim berufsintegrierten dualen Studium sammelst du neben dem Studium ebenfalls berufliche Erfahrung, absolvierst aber keine Ausbildung.

Vergütung

Machst du eine integrierte Berufsausbildung, erhältst du natürlich auch Lohn. Dieser ist gesetzlich vorgeschrieben, muss angemessen sein und von Jahr zu Jahr steigen. Zusätzlich informiert dich der Vertrag darüber, was du erwarten kannst, sobald du deine Abschlussprüfung bestanden hast. So ist es zum Beispiel oft üblich, dass der Praxispartner noch ein Teilzeitangestelltengehalt weiter zahlt. Das ist regelmäßig noch etwas mehr als die Ausbildungsvergütung.

Was du beim praxisintegrierten Studium bekommst, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In seltenen Fällen kann es passieren, dass nur die Praxisphasen vergütet werden. Ein zweiter Aspekt ist die Finanzierung deines Studiums. Staatliche Hochschulen verlangen in der Regel keine Studiengebühren, private schon. Diese sollten aber vom Praxispartner übernommen werden. Einen Anspruch auf Mindestlohn hast du in beiden Fällen übrigens nicht.

Theorie- und Praxiszeiten

Genaue Auskünfte über die Theoriephasen, zum Beispiel ob diese im Blockunterricht oder tageweise stattfinden, kann der Vertrag nicht enthalten. Stattdessen findest du darin nur den Hinweis, dass du die entsprechenden Veranstaltungen besuchen musst.

Meist gilt für duale Studenten eine 40-Stunden- bzw. Fünf-Tage-Woche. Es dürfen aber bis zu 48 Studenten Wochenarbeitszeit in deinem Vertrag stehen, wenn du volljährig bist. Deine Theoriezeiten werden angerechnet – allerdings nur, wenn du normalerweise gearbeitet hättest. Hast du zum Beispiel samstags frei, gilt ein Wochenendseminar nicht als Arbeitszeit. 

Urlaub

Egal bei welchem Modell: Du hast mindestens Anspruch auf vier Wochen Urlaub, der in der vorlesungsfreien Zeit gewährt werden muss.

  • Ausbildungsintegrierende Studenten /-innen haben den gleichen Urlaubsanspruch wie alle Auszubildende im Unternehmen.
  • Praxisintegrierenden Studenten /-innen darf im Prinzip ein Teilzeitvertrag angeboten werden, weil sie ja nur die eine Hälfte des Studienjahres im Betrieb sind. Ist das der Fall, halbiert sich auch dein Urlaubsanspruch.

Deine Pflichten

Da du beim ausbildungsintegrierten Studium ja ein /-e "normale /-r" Auszubildende /-r bist, hast du nicht nur die gleichen Rechte, sondern auch die gleichen Pflichten wie deine Azubi-Kollegen und Kolleginnen. Hinterher gelten die eines Arbeitnehmers bzw. einer Arbeitnehmerin. Als praxisintegrierende /-r Student /-in bist du direkt Arbeitnehmer /-in. Daher kann der Vertrag zwischen dir und deinem /-r Arbeitgeber /-in recht frei gestaltet werden.

Folgende Punkte werden dir (u. a.) auf dem Papier begegnen:

  1. Lernpflicht: Du musst dich bemühen, dein Studium erfolgreich abzuschließen. Manchmal wird in einer Zusatzvereinbarung festgehalten, dass du Ergebnisse und Leistungsnachweise vorlegen musst.
  2. Lehrveranstaltungen: Praxisintegrierende Studenten /-innen müssen natürlich alle vorgeschriebenen Veranstaltungen besuchen. Die Anwesenheitspflicht regeln die Hochschulen auf ihre jeweils eigene Weise. Ausbildungsintegrierende Studenten und Studentinnen müssen nicht zur Berufsschule, dürfen aber. Oft gibt es individuelle Lösungen.
  3. Weisungsgebundenheit: Du musst die Anweisungen deiner Vorgesetzten oder für dich Verantwortlichen umsetzen.   
  4. Betriebliche Ordnung: Selbstverständlich musst du dich an die Betriebsordnung (Pausen, Arbeitskleidung etc.)halten.
  5. Benachrichtigung: Wenn du nicht zum Unterricht oder zur Arbeit kommen kannst, musst du das melden. Wie genau die Krankmeldung funktioniert, steht in der Betriebsordnung.

Auch dein Arbeitgeber bzw. deine Arbeitgeberin hat einige Pflichten, die vertraglich festgehalten werden. Dazu gehört zum Beispiel, dass du angemessen betreut wirst, die nötigen Arbeitsmittel gestellt bekommst und ein Zeugnis erhältst.

Rückzahlungsklausel

Da der Praxispartner viel in deine Ausbildung investiert, möchte er natürlich auch etwas davon haben, idealerweise deine volle Arbeitskraft. Wenn du aber beispielsweise vorher kündigst oder zurecht gefeuert wirst, bleibt er auf den Kosten, nämlich den Studienbeiträgen plus der Zeit, in der du freigestellt warst, sitzen. Aus diesem Grund gibt es die sogenannte Rückzahlungsklausel. Um rechtskräftig zu sein, muss sie offensichtlich und verständlich formuliert sein und darf dich nicht benachteiligen. Inhaltlich muss die Rückzahlungsklausel vier Punkte abdecken:

  1. die Höhe und Art der Rückzahlungsverpflichtung
  2. das Anschlussarbeitsverhältnis
  3. eine angemessene Bindungsdauer
  4. die Unterscheidung, wer kündigt und warum

Du brauchst beispielsweise nichts zurückzuzahlen, wenn dir kein adäquater Anschlussarbeitsplatz angeboten werden kann oder du kündigst, weil der Arbeitsgeber oder die Arbeitgeberin gegen seine/ihre vertraglichen Pflichten verstößt.

FAQ: Häufige Fragen

Wie viele Stunden arbeitet man bei einem dualen Studium?

Als Student /-in eines dualen Studiums erwartet dich in der Regel eine ganz normale Arbeitswoche, also eine 40-Stunden-Woche. Allerdings kommt es auf das Studienmodell an, für das du dich entscheidest. Sieht dieses Model beispielsweise ein Wochenmodell vor und du bist drei Tage in der Woche im Betrieb und die anderen beiden Tage an der Hochschule, muss die Arbeitszeit individueller geregelt werden. Diese Regelung ist Teil des Arbeitsvertrages.

Ist man nach einem dualen Studium an das Unternehmen gebunden?

In der Regel sind duale Studenten/-innen nach Abschluss ihres dualen Studiums noch für eine gewisse Zeit an das Unternehmen gebunden. Wie lange diese Bindung dauert und ob überhaupt eine solche Verpflichtung besteht, legt der Arbeitsvertrag deines dualen Studiums fest.

Ist man als dualer Student Arbeitnehmer /-in?

Dual Studierende, die im ersten Schritt einen IHK-Berufsabschluss machen, gelten bis zu ihrem ersten Abschluss im Sinne des Arbeitsrechts als ganz normale Azubis. Für sie gelten alle gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regelungen für Auszubildende.

Im Überblick: duales Studium Arbeitsvertrag

  • Wenn du dich für ein duales Studium entscheidest, gehst du neben deinem Studium ein Arbeitsverhältnis ein. Das bedeutet, du bekommst auch einen Arbeitsvertrag.
  • Der Arbeitsvertrag regelt deine Rechten und Pflichten im Ausbildungsbetrieb.
  • Er legt zum Beispiel dein Gehalt, deine Arbeitszeit und deinen Urlaubsanspruch fest.
  • Der Arbeitsvertrag eines dualen Studiums unterscheidet sich je nach Studienmodell.
  • Wichtig ist, den Vertrag vor der Unterschrift immer genau zu prüfen und bei Unklarheiten Rückfragen zu stellen.

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