Duales Studium: Deine Rechte und Pflichten

Ann-Christin Kieter - 20.07.2016

Arbeitsvertrag beim dualen Studium

Mit der Vertragsunterzeichnung wird dein duales Studium offiziell | Foto: Thinkstock/kikovic

Ein Vertrag oder mehrere?

"Ein duales Studium ist wie eine Hochzeit auf Zeit mit deinem Praxispartner", vergleichen die ehemaligen dualen Studenten und Autoren Manuel Thaler und Florian Mörchel (s. Buchtipp unten). Statt eines Ehevertrages wirst du nach der mündlichen Zusage deines künftigen Arbeitgebers irgendwann einen (bzw. mehrere) Arbeitsverträge im Briefkasten haben.

  • Wenn du dich für ein praxisintegriertes duales Studium entschieden hast, brauchst du in der Regel nur eine Unterschrift zu leisten.
  • Bei einem ausbildungsintegrierten Studium bekommst du außerdem einen Berufsausbildungsvertrag und einen Arbeitsvertrag für die restliche Zeit nach deiner Prüfung vor IHK- oder Handwerkskammer.

Die einzelnen Vertragsbestandteile, die wir dir im Folgenden erklären wollen, unterscheiden sich je nach Modell ebenfalls.

Vertragsdauer

  • Beim ausbildungsintegrierten Studium läuft der Lehrvertrag in der Regel zwei oder drei Jahre, der Studienvertrag regelt die Dauer bis zum Studienabschluss über die Dauer der Ausbildung hinaus. Normalerweise ist dort auch festgehalten, wie lange du die Regelstudienzeit überziehen darfst (gar nicht bis mehrere Monate).
  • Beim praxisintegrierten Studium regelt der Studienvertrag die Zeit bis zum Abschluss (vermutlich drei oder vier Jahre).

Probezeit

Ausbildungsintegrierende Studenten haben nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)  eine Probezeit zwischen einem und vier Monaten ohne Kündigungsfrist, praxisintegrierende bis zu sechs Monate mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB). 

Vergütung

Machst du eine integrierte Berufsausbildung, bekommst du natürlich auch Lohn. Dieser ist gesetzlich vorgeschrieben und muss angemessen sein und von Jahr zu Jahr steigen. Zusätzlich informiert dich der Vertrag darüber, was du erwarten kannst, sobald du deine Abschlussprüfung bestanden hast. "Meist zahlt der Praxispartner dann noch ein Teilzeitangestelltengehalt weiter. Das ist regelmäßig noch etwas mehr als die Ausbildungsvergütung", wissen die Autoren des Ratgebers "Duales Studium" Manuel Thaler und Florian Mörchel.

Was du beim praxisintegrierten Studium bekommst, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In seltenen Fällen kann es auch passieren, dass du nur in den Praxisphasen Gehalt bekommst. Ein zweiter Aspekt ist die Finanzierung deines Studiums. Staatliche Hochschulen verlangen in der Regel keine Gebühren, private schon. Diese sollten aber vom Praxispartner übernommen werden.

Einen Anspruch auf Mindestlohn hast du in beiden Fällen übrigens nicht.

Theorie- und Praxiszeiten

Genaue Auskünfte über die Theoriephasen (zum Beispiel Blockunterricht oder tageweise) kann der Vertrag nicht enthalten, sondern nur den Hinweis, dass du die entsprechenden Veranstaltungen besuchen musst.

Meist gilt für duale Studenten eine 40-Stunden bzw. 5-Tage-Woche. Es dürfen aber bis zu 48 Studenten Wochenarbeitszeit in deinem Vertrag stehen (wenn du volljährig bist). Deine Theoriezeiten werden angerechnet – allerdings nur, wenn du normalerweise gearbeitet hättest. Hast du zum Beispiel samstags frei, gilt ein Wochenend-Seminar nicht als Arbeitszeit. 

Urlaub

Egal bei welchem Modell: Du hast mindestens Anspruch auf vier Wochen Urlaub, der in der vorlesungsfreien Zeit gewährt werden muss.

  • Ausbildungsintegrierende Studenten haben den gleichen Urlaubsanspruch wie alle Auszubildende im Unternehmen.
  • Praxisintegrierenden Studenten darf im Prinzip ein Teilzeitvertrag angeboten werden, weil sie ja nur die eine Hälfte des Studienjahres im Betrieb sind. Ist das der Fall, halbiert sich auch der Urlaub.

Deine Pflichten

Da du beim ausbildungsintegrierten Studium ja "normaler" Auszubildender bist, hast du nicht nur die gleichen Rechte, sondern auch die gleichen Pflichten wie deine Azubi-Kollegen. Hinterher gelten die eines Arbeitnehmers. Als praxisintegrierender Student bist du direkt Arbeitnehmer. Daher kann der Vertrag zwischen dir und deinem Arbeitgeber recht frei gestaltet werden.

Folgende Punkte werden dir (u. a.) auf dem Papier begegnen:

  1. Lernpflicht: Du musst dich bemühen, dein Studium erfolgreich abzuschließen. Manchmal wird in einer Zusatzvereinbarung festgehalten, dass du Ergebnisse und Leistungsnachweise vorlegen musst.
  2. Lehrveranstaltungen: Praxisintegrierende müssen natürlich alle vorgeschriebenen besuchen. Die Anwesenheitspflicht regeln die Hochschulen auf ihre jeweils eigene Weise. Ausbildungsintegrierende müssen nicht zur Berufsschule, dürfen aber. Oft gibt es individuelle Lösungen.
  3. Weisungsgebundenheit: Du musst die Anweisungen deiner Vorgesetzten oder für dich Verantwortlichen umsetzen.   
  4. Betriebliche Ordnung: Selbstverständlich musst du dich an die Betriebsordnung (Pausen, Arbeitskleidung etc.) halten.
  5. Benachrichtigung: Wenn du nicht zum Unterricht oder zur Arbeit kommen kannst, musst du das melden. Wie genau die Krankmeldung funktioniert, steht in der Betriebsordnung.

Auch dein Arbeitgeber hat einige Pflichten, die vertraglich festgehalten werden. Zum Beispiel, dass du angemessen betreut wirst, nötige Arbeitsmittel gestellt bekommst und ein Zeugnis erhältst.

Rückzahlungsklausel

Da der Praxispartner viel in deine Ausbildung investiert, möchte er natürlich auch etwas davon haben. Idealerweise deine volle Arbeitskraft. Wenn du aber beispielsweise vorher kündigst (oder zurecht gefeuert wirst), bleibt er auf den Kosten (Studienbeiträge plus Zeit, in der du freigestellt warst) sitzen. Aus diesem Grund gibt es die sogenannte Rückzahlungsklausel. Um rechtskräftig zu sein, muss sie offensichtlich und verständlich sein und darf dich nicht benachteiligen. Inhaltlich muss sie vier Punkte abdecken:

  1. Die Höhe und Art der Rückzahlungsverpflichtung
  2. Das Anschlussarbeitsverhältnis
  3. Eine angemessene Bindungsdauer
  4. Die Unterscheidung, wer kündigt und warum

Du brauchst beispielsweise nichts zurückzuzahlen, wenn dir kein adäquater Anschlussarbeitsplatz angeboten werden kann oder du kündigst, weil der Arbeitsgeber gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt.

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