Finanztipps für Abiturienten /-innen: Nach dem Abi auf eigenen Beinen stehen

Janina Finkemeyer - 28.09.2015

Finanztipps für Abiturienten /-innen

Wer sein monatliches Budget im Auge hat, kann den Alltag besser planen | Foto: Thinkstock/petrunjela

Monatliche Einnahmen ermitteln

Bevor du dein Budget verplanst, musst du wissen, wie viel du überhaupt zur Verfügung hast. Diese Einnahmequellen kann es für dich neben deinem Ausbildungsgehalt oder während deines Studiums geben:

Bis zu deinem 18. Geburtstag bekommst du die Zahlungen von mind. 184 Euro. Wenn du volljährig bist, musst du einige Bedingungen erfüllen:

  • In der Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung oder Studium bekommst du Kindergeld für maximal vier Monate. Habt hast du keinen Platz bekommen, bist aber bei der Agentur für Arbeit als "ausbildungssuchend" gemeldet, kannst du auch länger das Geld bekommen.
  • Während der Ausbildung oder des Studiums hast du Anspruch auf die Zahlungen – zumindest bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
  • Ebenso ist es, wenn du ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr macht oder den Bundesfreiwilligendienst absolvierst.
  • Wenn du die Ausbildung oder das Studium vor deinem 25. Geburtstag abschließt, bekommst du das Kindergeld zum letzten Mal in dem Monat, in dem du offiziell schriftlich vom Ergebnis der Abschlussprüfung erfährst.

BAföG

Wenn du ein Studium anfängst, kannst du beim zuständigen Studentenwerk BAföG beantragen. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Einkommen deiner Eltern. Der Höchstsatz liegt bei 670 Euro monatlich und orientiert sich an dem Bedarf eines nicht mehr im Elternhaus wohnenden Studenten.

Jedes Jahr musst du einen neuen Antrag stellen, sonst bleiben die Zahlungen aus. Fünf Jahre nach dem Studium musst du 50 Prozent des erhaltenen Geldes wieder zurückzahlen, insgesamt aber nicht mehr als 10.000 Euro. Die Rückzahlung orientiert sich dann an deinem Einkommen.

Berufsausbildungsbeihilfe

Wenn dein Ausbildungsbetreib so weit vom Elternhaus entfernt liegt, dass tägliches Pendeln nicht zumutbar ist, kannst du bei der Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.

Allerdings nur dann, wenn du mit dem Gehalt den Lebensunterhalt nicht finanzieren kannst und auch deine Eltern dich nicht unterstützen können. Anders als beim BAföG muss kein Teil der Leistung zurückgezahlt werden.

Unterstützung von den Eltern

Auch wenn du schon volljährig bist und nicht mehr Zuhause wohnst, sind deine Eltern finanziell noch für dich verantwortlich. Zumindest solange du dich in deiner ersten Ausbildung oder dem ersten Studium befindest. Gesetzlich gesehen, darf Eltern aber nur die Zahlung von Unterhalt zugemutet werden, wenn sie es sich wirtschaftlich leisten können.

Die Höhe der Zahlungen sollte sich nach dem BAföG-Bedarfssatz von 670 Euro pro Monat richten. Auch eine Kombination aus Unterhalt und BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe ist denkbar. Sprich mit deinen Eltern über eine mögliche Unterstützung.

Nebenjobs

Mit Nebenjobs kannst du dein Budget aufbessern. Wenn du BAföG bekommst, musst du allerdings aufpassen. Verdienst du auf ein Jahr gerechnet im Durchschnitt mehr als 400 Euro monatlich, werden die Leistungen gekürzt.

Wenn du eine betriebliche Ausbildung machst, musst du den Nebenjob bei deinem Arbeitgeber angeben.

Monatliche Ausgaben bestimmen

Laut der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks setzen sich die monatlichen Ausgaben eines Studenten durchschnittlich wie folgt zusammen:

  • Miete (einschl. Nebenkosten): 298 Euro
  • Ernährung: 165 Euro
  • Kleidung: 52 Euro
  • Lernmittel: 30 Euro
  • Auto/öffentliche Verkehrsmittel: 82 Euro
  • Gesundheit: 66 Euro
  • Telefon/Internet/Rundfunk- und Fernsehgebühren: 33 Euro
  • Freizeit/Sport/Kultur: 68 Euro

Die Summe von insgesamt 794 Euro liegt deutlich über dem monatlichen BAföG-Höchstsatz von 670 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld von 184 Euro kommt ihr jedoch über die Summe.

Aber keine Panik: Auch wenn du weniger Geld zur Verfügung hast, kannst du gut über die Runden kommen. Es ist alles eine Frage der richtigen Planung.

Budgetplan erstellen

An diesen Werten oder denen aus dem UNICUM Lebenskostenrechner kannst du dich grob bei deinem Budgetplan orientieren. Schreib zuerst sämtliche Fixkosten auf (siehe oben).

Wenn du auszieht und volljährig bist, musst du zusätzlich auch Rundfunkgebühren zahlen. Der Beitrag beträgt monatlich 17,98 Euro und deckt alle Fernseher, Radios und Computer ab. Pro Wohnung müssen die Gebühren nur einmal gezahlt werden. BAföG-Empfänger können sich befreien lassen.

Wenn diese Fixkosten nicht direkt per Bankeinzug von deinem Konto abgezogen werden, solltest du Daueraufträge einrichten. Dann musst du nicht jeden Monat an die Überweisung denken und brauchst keine Angst vor Mahnungen haben.

Anschließend setzt du dir jeweils ein Limit für die anderen Ausgabenbereiche. Vor allem bei den Lebensmitteln wirst du überrascht sein, wie viel Geld dafür im Monat drauf geht. Plane also lieber etwas mehr Geld ein. Sonst herrscht im schlimmsten Fall schon Mitte des Monats Ebbe in deinem  Portemonnaie.

Am besten führst du ein Haushaltsbuch: Sammle alle Kassenbons und trage die Ausgaben ein. Am Ende des Monats hast du dann einen guten Überblick und kannst vergleichen, wie gut die tatsächlichen Ausgaben mit deiner Planung übereinstimmen.

Wenn es gravierende Unterschiede gibt, solltest du deinen Budgetplan überarbeiten und die Werte in einigen Bereichen weiter nach oben oder nach unten setzen. Nach ein paar Monaten hast du deine Ausgaben dann perfekt eingependelt.

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