Nachsitzen, sechs! Erziehungsmaßnahmen in deutschen Schulklassen

Simon Sperl - 27.05.2015

Nachsitzen

Wenn der/die Lehrer/in so guckt, dann gibt's Ärger | Foto: Thinkstock/LittleBee80

Nachsitzen in der Schule kurz & knapp

  • Der Lehrer bestimmt, wann du nachsitzen musst
  • Je nach Vergehen, kann die Strafe härter ausfallen: Sogar ein generelles Schulverbot ist möglich
  • Jedes Bundesland regelt die Strafen und die Länge des Nachsitzens anders

Wer sich nicht an Regeln hält, muss nachsitzen

In Deutschland legen die Schulgesetze der Bundesländer das Nachsitzen fest. Es existiert also keine einheitliche Regelung für Gesamtdeutschland. Wenn du dich nicht an Regeln hältst – z.B. am Smartphone spielst, schwatzt oder dem Unterricht nicht folgst – kann der Lehrer dir Nachsitzen aufbrummen.

Nachsitzen heißt wirklich Nachsitzen. Während alle anderen nach Hause gehen dürfen, musst du in der Schule sitzen und zusätzliche Aufgaben erledigen. Wenn du nur den Unterricht gestört oder häufiger deine Hausarbeiten nicht gemacht hast, darf der Lehrer dich auch anders "bestrafen" als durch Nachsitzen. Er kann...

  • dich als Störer ins Klassenbuch einträgen,
  • dir zusätzliche Hausaufgaben aufbrummen,
  • oder dir die Dinge wegnehmen, mit denen du dich abgelenkt oder den Unterricht gestört hast (Smartphone, Tablet,…). Natürlich muss er dir diese Gegenstände nach dem Unterricht wieder geben.

All diese Methoden sollen dazu führen, dass du über dein Fehlverhalten nachdenkst und zukünftig nicht mehr den Unterricht aufhältst. Deswegen sprechen die Schulgesetze auch nicht von Strafen, sondern Erziehungsmitteln.

Ordnungsmaßnahmen bei krasserem Fehlverhalten

Wenn diese Maßnahmen bei dir keine Wirkung zeigen oder du beispielsweise dauerhaft störst, die Leistung verweigerst oder unentschuldigt im Unterricht fehlst, sind härtere Strafen möglich. So kann die Schule

  • dich in die Parallelklasse stecken,
  • dich der Schule verweisen, so dass du dir eine andere Schule suchen musst,
  • dir drohen, dich für bis zu drei Monate vom Unterricht auszuschließen oder dich sogar tatsächlich bis zu drei Monate ausschließen,
  • dir androhen, gar keine Schule mehr besuchen zu dürfen,
  • und das im schlimmsten Fall umsetzen.

Das sind dann laut Schulgesetz Ordnungsmaßnahmen, über die der Lehrer in der Klassenkonferenz oder gemeinsam mit dem Schulleiter entscheiden muss. Keine Sorge: Wenn die Entscheidung über die Strafmaßnahmen getroffen wird, darfst du dich zu den Vorwürfen äußern. Falls es zu einer Strafe kommt, bleibt dir und deinen Eltern immer noch die Möglichkeit, dagegen vorzugehen.

Wovor du gar keine Angst haben muss: der Lehrer darf sich niemals vor der gesamten Klasse über dich lustig machen oder dich schlagen. Wenn das passieren sollte, kannst du gegen den Lehrer vorgehen.

Dauer des Nachsitzens schwankt je nach Bundesland

In fast allen Bundesländern wird Nachsitzen heute als "Nacharbeiten von Versäumtem unter Aufsicht" verstanden. Es gibt kein Bundesland in dem die Maßnahme Nachsitzen generell verboten ist. Allerdings gibt es je nach Land Besonderheiten und Einschränkungen. Wenn du zum Beispiel noch minderjährig bist, müssen deine Eltern vorab über das Nachsitzen informiert werden.

  • Im Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg ist vorgesehen, dass ein Nachsitzen von bis zu vier Stunden durch den Schulleiter angeordnet werden muss.
  • In Rheinland-Pfalz ist bloßes Nachsitzen (also ohne das Nacharbeiten des versäumten Unterrichtsstoffs) nicht zulässig.
  • Schüler in Brandenburg können zu maximal einer Unterrichtsstunde Nachsitzen verdonnert werden. Außerdem darf die Nacharbeit nicht benotet werden.

Wenn du also nachsitzen musst, brauchst du immerhin keine Sorge zu haben, 100-mal den Satz "Ich darf nicht schwätzen" auf ein Blatt Papier schreiben oder stundenlang Löcher in die Luft starren zu müssen.

  • Hier findest du eine Übersicht der Schulgesetze der Länder, in denen u.a. auch das Nachsitzen geregelt ist: http://www.kmk.org

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