Sprachreisen: Finanzierung und Förderung

Barbara Kotzulla - 17.05.2015

Sprachreise Finanzierung

Sprachreise: In der Ferne Vokabeln pauken | Foto: Thinkstock/Remains

Warum eine Sprachreise?

Generell gilt: Es gibt für jeden den passenden Auslandsaufenthalt. "Dabei kommt es auf das Alter des Reisenden, die sprachlichen Vorkenntnisse und natürlich die Ziele an", so UNICUM Expertin Julia Richter. "Es gibt fast nicht, was vor allem in Kombination mit Sprache nicht möglich ist."

Im Vorfeld sollte man sich daher fragen: Was erwarte ich von meiner Reise? Wieviel Zeit und Budget sind vorhanden? Eine Sprachreise eignet sich vor allem für alle, die nur ein begrenztes Zeitfenster haben, sich aber in diesem intensiv mit einer fremden Sprache beschäftigen wollen. Andere Programme wie etwa Work & Travel legen dagegen ihren Schwerpunkt auf das Reisen.

"Bei einer klassischen Sprachreise hält man sich etwa zwei Wochen oder länger an einer Sprachschule auf, am Nachmittag und am Wochenende werden ein Programm oder Ausflüge angeboten, zudem taucht man ganz in die Stadt, die man gewählt hat, ein", erklärt Julia Richter die Vorzüge.

Was kostet eine Sprachreise?

Wieviel man für eine Sprachreise bezahlen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab: "Kleine Gruppen, ein längerer Aufenthalt oder ein weit entferntes Reiseland erhöhen natürlich die Kosten", so die FDSV-Fachfrau. "Vor Ort sind die Grundbedürfnisse abgedeckt, einzig Taschengeld für Sport- und Freizeitaktivitäten muss man noch einplanen. Dabei gilt: Je mehr man macht, umso mehr muss man dafür aufwenden."

2013 hat der Fachverband für eine zweiwöchige Sprachreise mit Unterkunft bei einer Gastfamilie mit Halbpension und einem Standardkurs (20 Lektionen) einen Durchschnittswert von 1.205 Euro ermittelt. Wichtig: Die Programmkosten enthalten in den meisten Fällen nicht die Anreise!

Sprachreise-Förderung für Schüler & Studenten

Eine staatliche finanzielle Förderung gibt es sowohl für Schüler, Schulabgänger als auch Studenten nicht. Wer allerdings die Augen offen hält und ein wenig im Internet recherchiert, dürfte dennoch kleine Finanzspritzen ausfindig machen. Viele Sprachreise-Veranstalter vergeben regelmäßig Stipendien – oft über mehrere hundert Euro.

Allerdings ist es sowohl für Studierende als auch für die Eltern der Schüler möglich, die Kosten einer Sprachreise in der Steuererklärung geltend zu machen. UNICUM Expertin Julia Richter: "Je intensiver und effektiver der Kurs dabei ist, umso größer ist die Chance, dass die Ausgaben steuerlich anerkannt werden. Allerdings kann man nicht hundertprozentig garantieren, dass die Kosten ganz oder zum Teil vom Finanzamt zurückgezahlt werden."

Für Studenten ist es hier besonders wichtig, dass die Sprachreise einen klaren Bezug zum Studium hat. Wer etwa einen Spanisch-Kurs auf Gran Canaria belegt und dazu einen Nachweis für seine Stellensuche in einem spanischsprachigen Land einreicht, dürfte dabei gute Chancen beim Finanzamt haben.

Sprachreise-Förderung für Azubis & Berufstätige

  • Begabtenförderung: Wer gerade seine Ausbildung mit einer Endnote besser als "gut" abgeschlossen hat, kann sich für ein Weiterbildungsstipendium der "Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung" bewerben. Dabei erhält man innerhalb von drei Jahren Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro. "Die Begabtenförderung ist auch nicht nur auf Sprachreisen beschränkt, man kann damit all seine Weiterbildungsmaßnahmen mitfinanzieren", so Julia Richter. 
  • Prämiengutschein der Bildungsprämie: Selbständige und Angestellte, die in der Woche mindestens 15 Stunden arbeiten und nicht mehr als 20.000 Euro im Jahr verdienen, können sich für den staatlichen Zuschuss bewerben. Weiterbildungskosten bis 500 Euro werden übernommen. 
  • Bildungsscheck/Qualifizierungsscheck/QualiScheck: In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz können Zuschüsse vom Staat beantragt werden. Dabei unterscheidet sich der Anteil der Förderung allerdings von Bundesland zu Bundesland. Ebenso gibt es keine Richtlinie darüber, ob und welche Sprachreise-Veranstalter diese Förderung akzeptieren. 

Auch Berufstätige können ihre Sprachreise von der Steuer absetzen. Doch dabei gibt es einiges zu beachten, wie FDSV-Expertin Richter erklärt: "Der Sprachkurs muss gerade im Erwachsenenbereich berufsbegleitend oder berufsfördernd sein. Man kann aber nicht sagen, dass alles über 20 Lektionen absetzbar ist." Die Reise muss für das Finanzamt leicht nachvollziehbar sein – ein Beispiel: "Wenn ich als Jurist einen normalen Ferienkurs buche, dann wir das Finanzamt diesen wohl eher als Privatvergnügen ansehen. Hier sollte man also eher einen Einzelkurs mit einem Schwerpunkt auf juristische Elemente wählen."

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